Wer kann Mitglied werden?
Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) bietet verschiedene Formen der Mitgliedschaft, je nach Qualifikation und Engagement.
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die
- eine qualifizierte Ausbildung in Gestalttherapie, Gestaltberatung oder Gestaltsupervision entsprechend den Qualitätsanforderungen der DVG absolviert hat,
- oder eine vergleichbare Ausbildung nachweisen kann.
Vorteile:
Ordentliche Mitglieder erhalten sämtliche Leistungen und Vergünstigungen der DVG.
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Mitgliedschaft in Ausbildung
Mitglied in Ausbildung kann jede Person werden, die sich aktuell in einer gestalttherapeutischen Ausbildung befindet.
Vorteile:
Alle Leistungen der DVG mit Ausnahme
- der Zertifikate,
- der Listung auf der Therapeut*innenliste.
In der Mitgliederversammlung besteht ein eingeschränktes Stimmrecht (ausgenommen sind Entscheidungen zu Aus- und Weiterbildungsrichtlinien sowie Satzungsänderungen).
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Fördermitgliedschaft
Fördermitglied kann jede Person werden, die die Ziele und Aktivitäten der DVG ideell oder finanziell unterstützen möchte.
Vorteile:
Alle Leistungen der DVG mit Ausnahme
- der Zertifikate,
- der Therapeut*innenliste,
- der Berufshaftpflichtversicherung.
In der Mitgliederversammlung besteht ein eingeschränktes Stimmrecht (ausgenommen sind Entscheidungen zu Aus- und Weiterbildungsrichtlinien sowie Satzungsänderungen).
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Institutionelle Mitgliedschaft
Institutionelles Mitglied kann jedes Ausbildungsinstitut werden, das
- die Ausbildungsrichtlinien der DVG erfüllt,
- und die Qualifikation seiner Trainer*innen entsprechend nachweisen kann.
Vorteile:
- Bewerbung eigener Veranstaltungen über DVG-Kanäle
- Sichtbarkeit über die DVG-Website und -Newsletter
- Zugang zu den Vorteilen 4, 5, 6 sowie 11, 12 und 13
- Eigener Newsletter für Ausbildungskandidat*innen.