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Wer als Gestalttherapeut*in psychotherapeutisch arbeiten und psychische Störungen behandeln möchte, benötigt in Deutschland eine entsprechende Heilerlaubnis.
Wer keine Approbation als Psychotherapeut*in oder Ärzt*in besitzt, kann diese Berechtigung insbesondere über eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, erwerben. Sie schafft die rechtliche Grundlage dafür, Psychotherapie eigenverantwortlich auszuüben.
Was bedeutet das konkret für Gestalttherapeut*innen? Wo liegt die Grenze zwischen Beratung und Psychotherapie? Und warum ist die Heilerlaubnis für die eigene berufliche Praxis so wichtig?
Hier erfährst Du mehr über die rechtlichen Grundlagen und den Weg zur Heilerlaubnis: