Fachausschüsse und Ethik- und Schlichtungskommission

Unsere Fachausschüsse und die Ethik- und Schlichtungskommission sind Organe des Vereins und unterstützen den Vorstand in der Verwirklichung der Vereinsziele. Sie werden von unserer Mitgliederversammlung jeweils für 2 Jahre gewählt.

Ausbildungs- und Anerkennungskommission (AAK)

Die Ausbildungs- und Anerkennungskommission (AAK) ist in der Satzung der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie als Organ des Vereins verankert:

„Der Fachausschuss „AAK (Ausbildungs- und Anerkennungskommission)“ setzt sich aus den Institutsvertretern der Mitgliedsinstitute zusammen. Darüber hinaus können 2 ordentliche Mitglieder von der Mitgliederversammlung in den Ausschuss gewählt werden.“

Die AAK wählt aus ihrer Mitte eine Leitung, die sie dem Vorstand zur Ernennung vorschlägt.

Die Aufgaben der AAK sind

  • die Entwicklung und Fortschreibung von Zulassungskriterien für die Aufnahme von Mitgliedern
  • die Bearbeitung von Anträgen auf die institutionelle Mitgliedschaft und Abgabe einer Empfehlung an den Vorstand bezüglich der Aufnahme oder Ablehnung des Antrag stellenden Institutes
  • die Bearbeitung von Aufnahmeanträgen auf ordentliche Mitgliedschaft, deren Antragsteller*innen ihre Ausbildung bei einem Nicht-Mitgliedsinstitut absolviert haben oder deren Aufnahme aus anderen Gründen strittig ist, und Abgabe einer Empfehlung an den Vorstand bezüglich einer Aufnahme oder Ablehnung dieser Anträge.
  • Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Ausbildungsstandards und Vermittlung und Vertretung der sich daraus ergebenden Anliegen der Institute dem Vorstand und Verein gegenüber und umgekehrt.

Die Prüfung der Anträge erfolgt nach den jeweils gültigen Kriterien der DVG.

Die AAK trifft sich in der Regel zweimal pro Jahr, um die benannten Aufgaben zu bearbeiten.

Kontakt:


Dorothea Bühler

Ethik- und Schlichtungskommission (ESK)

Die erste Aufgabe der Ethik- und Schlichtungskommission besteht darin, bei Konflikten zwischen PatientInnen und TherapeutInnen zu beraten, zu klären und nach Möglichkeit zu schlichten.

Basis für diese Arbeit sind die ethischen Leitlinien der DVG. Die ethischen Leitlinien haben zum Ziel, Mitgliedern der DVG Orientierungshilfe für die ethischen Aspekte ihrer beruflichen Aktivitäten zu sein.
Sie beschreiben ethische Standards für das professionelle Verhalten von Gestalttherapeutinnen und Gestalttherapeuten. Sie informieren und schützen die Teile der Öffentlichkeit, welche Dienste von DVG- Mitgliedern in Anspruch nimmt. Sie geben die Grundlagen für die Klärung von Beschwerden.

DVG-Mitglieder stehen in der Verantwortung, die in diesen Leitlinien beschriebenen Prinzipien zu beachten und sie als Grundlage für die verantwortungsvolle Umsetzung in ihrer Praxis zu nutzen.

In den Ethikleitlinien werden Aussagen über die Kompetenz von Therapeut*innen getroffen, über deren Verantwortlichkeit für Ehrlichkeit und Transparenz, den Charakter der Beziehung zwischen Klient*in und Therapeut*in und die Strukturierung des therapeutischen Arbeitsbündnisses. Des weiteren werden Themen, wie Datenschutz, Werbung, die Lösung von ethischen Problemen, Ausbildung, Supervision und ethische Leitlinien in der Forschung behandelt.

Die Ethikleitlinien können Sie hier in deutsch oder/und englisch herunterladen:

Das Beschwerdeprocedere können Sie hier in deutsch oder/und englisch herunterladen:

Weitere Aufgaben der Ethik- und Schlichtungskommission (ESK) sind laut § 12 der Satzung:

• die Beratung des Vorstandes und der Fachausschüsse, insbesondere bei Konflikten
• die Schlichtung von Streitfällen
• die Behandlung von Anfragen von Mitgliedern
• die Behandlung von Fragen besonderer Vertraulichkeit
• die Befassung mit Grundsatzfragen bezüglich der Entwicklung und Zielsetzung des Vereins.

Die Ethik- und Schlichtungskommission (ESK) besteht aus 5 Personen, die für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung ernannt worden sind.

Hier finden Sie Informationen über die therapeutischen Rahmenbedingungen für Klient*innen in Gestalttherapie und – supervision:

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Kontakt: 


Rolf Heinzmann,
Praxis: Nowackanlage 15, 76137 Karlsruhe
Tel. 0721 – 664 92 16
E-Mail:

Fachausschuss Qualitätssicherung

Die in der Satzung der DVG verankerte Aufgabe des Fachausschuss Qualitätssicherung (FA QS) ist es, die Einhaltung der Kriterien für die Ausbildung von Gestalttherapeut*innen der in der DVG zusammengeschlossenen Ausbildungsinstitute sicherzustellen. Die mindestens fünf Mitglieder des FA QS werden für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt.

Die praktische Arbeit des Fachausschusses umfasst in der Regel ein bis zwei Institutsüberprüfungen im Jahr, die jeweils zwei Mitglieder des FA QS wahrnehmen.
In einem festgelegten, strukturierten Procedere wird der Institutsbesuch gemeinsam mit dem Institut vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet sowie protokolliert.

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