Politische Aktivitäten

Gestalt ist immer auch politisch. Deshalb mischen wir uns ein. Wir identifizieren Themen, die für die DVG und die Zukunft der Gestalttherapie/-beratung und -supervision relevant sind, beobachten und stellen Fragen zu Gesetzesinitiativen der Bundesregierung. Gemeinsam mit den 21 Mitgliedsverbänden der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) sind wir in der AG Lobbyarbeit aktiv und arbeiten an der Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen mit.

Stellungnahme der DVG zum Krieg in Gaza und Israel

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) zum Krieg in Gaza und Israel

Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) blickt mit tiefem Mitgefühl und großer Betroffenheit auf das unermessliche Leid, das Menschen in Gaza und Israel derzeit erfahren.
Wir sehen Menschen, die Angehörige verlieren, Menschen auf der Flucht, Menschen in Gefangenschaft, Hunger, Vertreibung und Zerstörung von Leben und Lebensgrundlagen und verfolgen dies mit großer Sorge.

Als Gestalttherapeut*innen wissen wir um die zerstörerische Kraft von Hass, Trauma und Gewalt. Wir wissen auch, dass Gefühle wie Ohnmacht und Wut sich in Sprachlosigkeit oder in neuer Gewalt ausdrücken können. Wir fühlen uns verbunden mit allen, die unter diesem Kreislauf des Schreckens leiden.

Als Deutsche und als Organisation, die in der Tradition einer ehemaligen Täternation steht, sind wir uns unserer historischen Verantwortung bewusst. Diese Verantwortung macht uns besonders sensibel, wenn es darum geht, Gewalt zu benennen – und zugleich zurückhaltend darin, Schuld und Täterrollen vorschnell zuzuschreiben. Die Geschichte mahnt uns, wachsam gegenüber Entmenschlichung und Polarisierung zu sein, da sie den Nährboden für weitere Gewalt darstellen können.
Wir treten für die Würde jedes einzelnen Menschen ein – unabhängig von Herkunft, Religion oder politischer Zugehörigkeit –  und rufen dazu auf, das Leiden aller Betroffenen zu sehen, humanitäre Hilfe zu leisten und Räume für Dialog, Verständigung und Menschlichkeit zu fördern.

Wir trauern um die Opfer auf allen Seiten und teilen das Gefühl von Ohnmacht, dass dieses Leid kein Ende findet.

Als Gestalttherapeut*innen betrachten wir die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Emotionen als Voraussetzung dafür, destruktive Kreisläufe zu durchbrechen und Wege zu einer friedlicheren Zukunft zu eröffnen.

Stellungnahme der DVG zur Einstellung des Fonds Sexueller Missbrauch

Anlass der Stellungnahme

Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie e. V. (DVG) kritisiert die Entscheidung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), den Fonds „Sexueller Missbrauch“ zum 30. Juni 2025 für Erstanträge zu schließen und bewilligte Leistungen teilweise drastisch zu kürzen oder vollständig zu stoppen.

Diese Maßnahme betrifft nicht nur Einzelfälle, sondern zehntausende Betroffene sexualisierter Gewalt – insbesondere im familiären Kontext. Als Fachverband für Psychotherapie und Beratung sehen wir darin eine gravierende Schwächung der therapeutischen Versorgung und ein besorgniserregendes Signal des staatlichen Rückzugs aus Schutzverantwortung.

Funktion und Bedeutung des Fonds

Der 2013 eingerichtete Fonds hatte das Ziel, Betroffenen sexualisierter Gewalt im familiären Bereich unbürokratische, passgenaue Hilfen zu ermöglichen – insbesondere dort, wo die Regelversorgung versagte. Der Fonds förderte unter anderem:

  • traumatherapeutische Maßnahmen bei nicht-kassenzugelassenen Therapeut*innen,
  • medizinische Behandlungen und Hilfsmittel,
  • Fahrtkosten, Alltagshilfen und begleitende Unterstützungsleistungen.

Bis zum Jahr 2023 wurden laut der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) mehr als 25.000 Betroffenen Leistungen bewilligt¹. Der Fonds stellte somit einen zentralen Zugangsweg zu psychosozialer Unterstützung dar – insbesondere für Menschen mit komplexen Traumafolgen und tiefem Misstrauen gegenüber institutionellen Versorgungssystemen.

Folgen der Entscheidung

Die offizielle Begründung für die Schließung verweist auf hohe Antragszahlen, Personalengpässe und Haushaltsbegrenzungen² – nicht jedoch auf eine inhaltliche Evaluation von Wirkung oder Bedarf.

Aus fachlicher Sicht sind die Konsequenzen der Schließung ohne tragfähige Anschlusslösungen schwerwiegend:

a) Wegfall eines niedrigschwelligen Zugangs zur Traumatherapie

Ein erheblicher Teil der geförderten therapeutischen Leistungen wurde außerhalb des GKV-Systems realisiert. Viele Betroffene wählten diesen Weg, weil:

  • die durchschnittliche Wartezeit auf kassenfinanzierte Psychotherapie bei 5–6 Monaten liegt³,
  • traumaspezifische Angebote im GKV-System stark begrenzt sind⁴,
  • Menschen mit komplexen Traumafolgestörungen häufig durch Begutachtungsverfahren, Therapiewechsel und formale Hürden zusätzlich belastet oder retraumatisiert werden⁵⁶.

b) Verlust von Vertrauen und Sicherheit

Die abrupte Schließung bedeutet für viele eine Rücknahme öffentlich zugesicherter Unterstützung. In der Arbeit mit komplex traumatisierten Menschen ist Verlässlichkeit auf struktureller Ebene essenziell – nicht nur im therapeutischen Setting, sondern auch im gesellschaftlichen Rahmen. Ein solcher Bruch kann als sekundäre Viktimisierung erlebt werden⁷.

c) Gefahr struktureller Re-Traumatisierung

Wenn zugesagte Hilfe verweigert oder zurückgenommen wird, erleben viele Betroffene eine Wiederholung zentraler traumatischer Erfahrungen: Ausgeliefertsein, Kontrollverlust, Ohnmacht. Diese Gefahr ist empirisch gut belegt und wird in Leitlinien als relevantes Risiko benannt⁸.

d) Verschärfung bestehender Versorgungslücken

Die Regelversorgung kann den Bedarf an traumaspezifischer Psychotherapie weiterhin nicht decken. Laut einer Untersuchung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) beträgt die Wartezeit auf eine traumatherapeutische Erstbehandlung häufig über sechs Monate – in ländlichen Regionen noch deutlich länger⁹. Der Fonds fungierte hier als entlastende Kompensationsstruktur – diese fällt nun ersatzlos weg.

Ethische, rechtliche und versorgungspolitische Bewertung

Die Einstellung des Fonds hat reale Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und Lebensqualität tausender Betroffener. Aus Sicht der DVG ist diese Entscheidung:

  • ethisch nicht vertretbar, da sie eine besonders verletzliche Personengruppe gezielt benachteiligt und funktionierende Hilfestrukturen ohne Ersatz beseitigt,
  • rechtlich fragwürdig, weil sie staatliche Schutzpflichten gemäß Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG in Frage stellt – insbesondere die Verpflichtung zur Wahrung der psychischen Integrität und Würde von Gewaltopfern (vgl. BVerfGE 115, 320 – „Hartz IV I“),
  • versorgungspolitisch fahrlässig, da sie bestehende Engpässe verschärft und vulnerable Gruppen in Isolation, Wartezeiten oder Therapieabbrüche zwingt.

Fachliche Position der DVG

Die DVG steht für eine menschenrechtsorientierte, wirksame und verantwortungsbewusste psychotherapeutische Versorgung. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • eine sofortige Überprüfung der Entscheidung durch das BMFSFJ unter Einbeziehung von Betroffenenvertretungen, Fachverbänden und unabhängiger Forschung,
  • eine Übergangsregelung, die laufende Therapien absichert und Härtefallregelungen für Neuanträge ermöglicht,
  • die Entwicklung einer nachhaltigen Alternative zum Fonds – etwa durch Sonderregelungen oder ergänzende Förderprogramme außerhalb des GKV-Systems.

Schlussbemerkung

Die Einstellung des Fonds markiert nicht nur das Ende eines Förderinstruments, sondern auch einen symbolischen Rückzug aus gesellschaftlicher Verantwortung. Gerade in einer Zeit wachsender Sensibilität für Machtmissbrauch und Traumafolgen braucht es keine Rückbaupolitik, sondern tragfähige Versorgungsstrukturen und verlässliche Signale: Wir stehen an der Seite der Betroffenen.

Die DVG fordert die Bundesregierung auf, diese Entscheidung zu überdenken und öffentlich zu reflektieren. Eine funktionierende Demokratie schützt die, die verletzt wurden.

Quellen und Literatur

¹ UBSKM (2023). Zehn Jahre Fonds Sexueller Missbrauch – Bilanz.
² BAFzA (2024). Information auf initiative-traumanetzwerk.de, abgerufen am 03.07.2025.
³ Kassenärztliche Bundesvereinigung (2023). Versorgungsbericht Psychotherapie.
⁴ DeGPT (2021). Stellungnahme zur Versorgungssituation traumatisierter Menschen.
⁵ Herman, J. (2015). Trauma und Heilung. Klett-Cotta.
⁶ Sack, M., Lahmann, C., & Dehner-Rau, C. (2019). Psychotraumatologie. Springer.
⁷ Maercker, A. (2013). Trauma und psychische Gesundheit. Hogrefe.
⁸ AWMF (2023). S3-Leitlinie Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). www.awmf.org
⁹ BPtK (2018). Bericht zur psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Patientinnen.*

Stellungnahme der DVG zur Vielfalt und Inklusion: Eine gestalttherapeutische Perspektive

Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) sieht es als ihre Aufgabe, Entwicklungen nicht nur zu beobachten, sondern sich auch fachlich und ethisch zu positionieren. Als Dachverband, dessen humanistisches Fundament auf Beziehung, Dialog und verantwortliches Miteinander gründet, stellen wir uns der Aufgabe, Diversität nicht nur als gesellschaftlichen Wert, sondern als wesentlichen Bestandteil gelingender therapeutischer Praxis zu reflektieren und zu fördern.

Zum Hintergrund dieser Stellungnahme

In den letzten Jahren ist die gesellschaftliche und wirtschaftliche Diskussion über Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity, Inclusion – „DIE“) zunehmend unter Druck geraten (Postel, 2025). Was in vielen Organisationen über Jahre hinweg als Ausdruck ethischer Verantwortung und als Beitrag zu chancengerechter Teilhabe aufgebaut wurde, steht nun vielerorts zur Disposition. Insbesondere in den Vereinigten Staaten formiert sich unter dem Schlagwort „MEI“ (Merit, Excellence, Intelligence) ein Gegennarrativ, das behauptet, Leistung und Exzellenz würden durch Diversitätsstrategien untergraben. Befürworter:innen dieses Kurses fordern, Auswahl- und Beförderungsentscheidungen ausschließlich anhand individueller Verdienste zu treffen – ungeachtet der strukturellen Ungleichheiten, die Menschen betreffen und ihre Chancen reduzieren.

Diese Entwicklung ist nicht nur eine innenpolitische Auseinandersetzung, sondern entfaltet internationale Signalwirkung, auch in Europa und Deutschland. Erste Unternehmen ziehen sich aus ihren DEI-Strategien zurück oder relativieren öffentlich ihr Engagement im Bereich sozialer Nachhaltigkeit (Passenheim, 2025; Schuster, 2025).

Kritiker:innen betonen, dass diese Tendenzen auch im Kontext eines wachsenden politischen und ökonomischen Widerstands gegen ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) zu verstehen sind, denen Unternehmen bislang u. a. Rechenschaft über Gleichstellung, Diskriminierungsschutz und Diversitätsförderung schuldeten (Müller, 2025). Dabei wird zunehmend deutlich, dass hinter der Ablehnung von DEI nicht nur ein ideologischer Streit steht, sondern auch wirtschaftliche Interessen, Machtdynamiken und konkrete Einwirkungen auf politische und gesellschaftliche Teilhabe (Antomarchi & Arrifi, 2024):

So sind beispielsweise in den USA Gesetzesinitiativen geplant, die die Wahlregistrierung an zusätzliche Nachweise knüpfen, was besonders Frauen und marginalisierte Gruppen treffen könnte (Antomarchi & Arrifi, 2024; Clark, 2025; Francis, 2025). In diesem Sinne ist die Frage nach Diversität keine moralisch-symbolische, sondern eine zutiefst politische, demokratische und soziale.

Gestalttherapie und Inklusion

Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion aus gestalttherapeutischer Perspektive klar zu benennen und wissenschaftlich zu untermauern.

1. Bedeutung von Vielfalt in der Gestalttherapie

Die Gestalttherapie versteht sich als ein ganzheitlicher Ansatz, der die einzigartigen Erfahrungen jedes Individuums respektiert und in den Mittelpunkt stellt  (Hartmann-Kottek & Strümpfel, 2012; Jones, 1992; Kaplan & Kaplan, 1978; Manickam, 2010). Vielfalt und Inklusion sind integrale Bestandteile dieser Philosophie (Chambers, 2011). Sie fördern nicht nur die persönliche Entwicklung, sondern auch das gemeinsame Wachstum in Organisationen und Gemeinschaften. Studien zeigen, dass kulturelle Diversitätskompetenzen in der Psychotherapie entscheidend sind, um eine gleichberechtigte Behandlung zu gewährleisten. Diese Fähigkeiten tragen dazu bei, stigmatisierte Gruppen besser zu integrieren und Diversität in Therapieprozessen zu fördern (Moleiro et al., 2017).

2. Wissenschaftliche Grundlage zu Vorteilen von Diversität in Teams

Die Forschung zeigt, dass heterogene Teams häufig kreativer und effektiver sind, insbesondere wenn sie durch bewusst gestaltete Inklusionsmaßnahmen unterstützt werden (Leroy et al., 2021; Li et al., 2015; Mathuki & Zhang, 2022). Eine diversitätsfreundliche Arbeitsumgebung erhöht das Vertrauen, die Mitarbeiterbindung und Arbeitsengagement, da Inklusion ein zentraler Vermittler zwischen Diversitätspraktiken und einem positiven Arbeitsklima ist (Downey et al., 2015). Vielfaltsorientierte Bildungs- und Gesundheitspolitiken fördern zudem die psychologische Anpassung und das Wohlbefinden sowohl in inklusiven Klassenzimmern (Schachner et al., 2016), als auch in Organisationen.

Als Dachverband, der sich auch der Förderung wissenschaftlicher Erkenntnisse verpflichtet fühlt, sehen wir es als wichtig an, dass Vielfalt nicht nur als moralisches Ziel, sondern auch als wissenschaftlich fundierte Strategie betrachtet wird.

3. MEI im Kontext von Gestalttherapie

Während der Fokus auf Verdienst und Exzellenz wichtig ist, darf dies nicht zu einer Einschränkung der Vielfalt führen. Vielmehr sollte ein ausgewogenes Modell entwickelt werden, das die individuellen Verdienste eines Menschen im Kontext seiner spezifischen Lebensrealität berücksichtigt. Eine rein leistungsbasierte Perspektive kann dazu führen, dass strukturelle Ungleichheiten verstärkt werden – mit potenziellen Auswirkungen auch im therapeutischen Kontext.

4. Gestalttherapeutische Prinzipien als Leitfaden

Die Gestalttherapie plädiert für einen Ansatz, der Verbindung, Dialog und die Integration unterschiedlicher Perspektiven fördert. Eine einseitige Fokussierung auf Leistungskennzahlen birgt die Gefahr, diese Prinzipien zu vernachlässigen. Stattdessen könnte eine Kombination von MEI- und DEI-Ansätzen Wege eröffnen, um Exzellenz zu fördern und gleichzeitig einen respektvollen Umgang mit Vielfalt zu gewährleisten. 

Schlussfolgerung

Die DVG spricht sich für einen ganzheitlichen Ansatz aus, der die Prinzipien von Vielfalt und Inklusion mit den Anforderungen an Exzellenz und Verdienst verbindet. Wir ermutigen Unternehmen und Institutionen, aus einer systemischen Perspektive zu handeln, die sowohl individuelle als auch gesellschaftliche Bedürfnisse berücksichtigt.

Quellen:

Antomarchi, F., & Arrifi, L. (2024, November 4). Warum drängen die USA auf eine Abkehr von ESG? DPAM. https://e-fundresearch.com/newscenter/193-dpam/artikel/53040-warum-draengen-die-usa-auf-eine-abkehr-von-esg

Chambers, A. (2011). An Analysis of Gestalt Group Psychotherapy in the Context of Multiculturalism.

Clark, S. (2025, Februar 11). Married women could be stopped from voting under SAVE Act. Newsweek. https://www.newsweek.com/married-women-stopped-voting-save-act-2029325

Downey, S., van der Werff, L., Thomas, K., & Plaut, V. (2015). The role of diversity practices and inclusion in promoting trust and employee engagement. Journal of Applied Social Psychology, 45(1), 35–44. https://doi.org/10.1111/jasp.12273

Francis, M. (2025, April 11). What is the SAVE Act 2025? SAVE Act passes the House. How it impacts women’s voting rights. USA Today. https://www.northjersey.com/story/news/2025/04/11/how-much-does-a-passport-cost-who-voted-for-save-act-2025-prevent-married-women-from-voting-rights/83040430007/

Hartmann-Kottek, L., & Strümpfel, U. (2012). Gestalttherapie: Lehrbuch (3. Aufl.). Springer.

Jones, A. (1992). Gestalt therapy: Theory and practice. Nursing standard (Royal College of Nursing (Great Britain) : 1987), 6(38), 31–40.

Kaplan, M., & Kaplan, N. (1978). Individual and Family Growth: A Gestalt Approach. Family process, 17(2), 195–205. https://doi.org/10.1111/j.1545-5300.1978.00195.x

Leroy, H., Buengeler, C., Veestraeten, M., Shemla, M., & Hoever, I. (2021). Fostering Team Creativity Through Team-Focused Inclusion: The Role of Leader Harvesting the Benefits of Diversity and Cultivating Value-In-Diversity Beliefs. Group & Organization Management, 47(4), 105960112110096. https://doi.org/10.1177/10596011211009683

Li, C.-R., Lin, C.-J., Tien, Y., & Chen, C.-M. (2015). A Multilevel Model of Team Cultural Diversity and Creativity: The Role of Climate for Inclusion. The Journal of Creative Behavior, 51(2). https://doi.org/10.1002/jocb.93

Manickam, L. S. S. (2010). Theoretical underpinnings of gestalt therapy. In Opening up to gestalt therapy in Africa (S. 65–100). Immaculate publications.

Mathuki, E., & Zhang, J. (2022). Cognitive diversity, creativity and team effectiveness: The mediations of inclusion and knowledge sharing. VINE Journal of Information and Knowledge Management Systems, 54. https://doi.org/10.1108/VJIKMS-06-2022-0190

Moleiro, C., Freire, J., Pinto, N., & Roberto, S. (2017). Integrating diversity into therapy processes: The role of individual and cultural diversity competences in promoting equality of care. Counselling and Psychotherapy Research, 18(1). https://doi.org/10.1002/capr.12157

Müller, B. (2025, Februar 25). EU knickt bei Nachhaltigkeitsregeln ein. Telepolis. https://www.telepolis.de/features/EU-knickt-bei-Nachhaltigkeitsregeln-ein-10294823.html

Passenheim, A. (2025, April 14). NRW-Firmen im Knebel von Trumps Anti-Woke-Politik. WDR. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-unternehmen-trump-wokeness-diversity-100.html

Postel, C. (2025, Februar 7). „DEI“-Programme im Visier von Justiz, Politik und Wirtschaft: Das Ende von Diversität am Arbeitsplatz in den USA? Legal Tribune Online (LTO). https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dei-programme-usa-ende-diversitaet-am-arbeitsplatz-diskriminierung-trump-supreme-court

Schachner, M., Noack, P., Van de Vijver, F., & Eckstein, K. (2016). Cultural Diversity Climate and Psychological Adjustment at School—Equality and Inclusion Versus Cultural Pluralism. Child development, 87(4). https://doi.org/10.1111/cdev.12536

Schuster, K. (2025, März 28). Dekret aus dem Weißen Haus: Wie Trump die US-Geschichte neu definieren will. ZDF. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/washington-museum-trump-geschichte-100.html

Stellungnahme der DVG zur Unterstützung der Initiative zum Verbot von Konversionspraktiken in der EU

Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) unterstützt die Europäische Bürgerinitiative, die die Europäische Kommission auffordert, ein verbindliches gesetzliches Verbot von Konversionspraktiken für LGBTQ+ Bürger*innen in der gesamten Europäischen Union vorzuschlagen [1]. Als Dachverband, der die Gestalttherapie in Deutschland vertritt, setzen wir uns für die Würde und Autonomie jedes Menschen ein – Werte, die sowohl in unserem humanistischen Therapieverständnis [2] als auch im Grundgesetz [3] verankert sind.

Konversionspraktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck zu verändern, sind wissenschaftlich nicht fundiert und zutiefst schädlich. Sie wurden von den Vereinten Nationen als diskriminierend, erniedrigend und sogar als Form der Folter eingestuft. Der Weltärztebund hat 2013 sog. Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt [4] [5] und der Deutsche Ärztetag hat 2014 vor den negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gewarnt [6]. Diese Eingriffe verstoßen gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit und stehen im Widerspruch zu den Grundwerten einer inklusiven Gesellschaft.

Deutschland hat mit dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen [7], das seit dem 24. Juni 2020 in Kraft ist, einen wichtigen Schritt unternommen. Das Gesetz verbietet solche Praktiken ebenso wie das Werben dafür und sanktioniert Verstöße mit empfindlichen Strafen. Dieses Gesetz schützt nicht nur Individuen vor schädlichen Interventionen, sondern setzt auch ein klares Zeichen für Respekt und Gleichberechtigung.

Die Gestalttherapie steht für die Förderung von Selbstakzeptanz und persönlichem Wachstum. Sie sieht den Menschen in seiner Ganzheit und begegnet ihm mit Respekt, unabhängig von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Konversionspraktiken widersprechen dieser Haltung und den Prinzipien der DVG zutiefst. Daher begrüßen wir jede Initiative, die nun auf ein europaweites Verbot dieser Eingriffe hinwirkt [1], und rufen dazu auf, die Europäische Bürgerinitiative aktiv zu unterstützen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar – dies gilt für alle Menschen, ohne Ausnahme.

Quellen:

[1] https://citizens-initiative.europa.eu/initiatives/details/2024/000001_de

[2] https://www.dvg-gestalt.de/wp-content/uploads/2023/06/DVG-Satzung-2023.pdf

[3] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

[4] https://www.aerzteblatt.de/news/weltaerztebund-gegen-stigmatisierung-homosexueller-und-gegen-die-todesstrafe-79f93163-d85a-4299-9981-80ae01386500

[5] https://www.wma.net/news-post/wma-condemns-portrayal-of-homosexuality-as-a-disease/

[6] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot.html

[7] https://www.gesetze-im-internet.de/konvbehschg/BJNR128500020.html

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (DVG)

Migration ist nicht unser Problem! Wir brauchen Menschen, die zu uns kommen!

Die aktuelle politische Debatte in Deutschland wird maßgeblich von den Themen Migration und Wirtschaftspolitik dominiert. Doch die Behauptung, Migration sei ein zentrales Problem, ist nicht nur falsch, sondern dient als bewusstes Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Statt auf reale Krisen einzugehen, wird die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein Thema gelenkt, das längst nicht die drängendste Herausforderung unserer Gesellschaft ist.

Mangelhafte Integration durch unzureichende Finanzierung und Organisation

Ein tatsächliches Problem ist hingegen die unzureichende Finanzierung und mangelhafte Organisation der Integration von Migrant:innen in Deutschland. Anstatt Migration als Bedrohung zu inszenieren, wäre es notwendig, Integrationsangebote systematisch auszubauen, Sprachförderung zu intensivieren und Arbeitsmarktchancen für Zugewanderte zu verbessern. Die derzeitigen Defizite in der Integrationspolitik sind politisch hausgemacht und verschärfen bestehende gesellschaftliche Spannungen unnötig.

Die akute Krise im deutschen Gesundheitswesen

Unser Gesundheitssystem steht vor massiven Herausforderungen, die weder durch restriktive Migrationspolitik noch durch vage wirtschaftspolitische Versprechen gelöst werden können. Zu den drängendsten Problemen zählen:

  1. Dramatischer Fachkräftemangel:
    • Der Mangel an Ärzt:innen, Pflegekräften und Therapeut:innen führt zu massiven Versorgungslücken.
    • Besonders in ländlichen Regionen ist die medizinische Versorgung vielerorts nicht mehr gesichert.[1]
  2. Überlastung des Personals:
    • Pflegende und medizinisches Personal arbeiten unter unzumutbaren Bedingungen. Hoher Zeitdruck, Personalmangel und schlechte Bezahlung führen zu Burnout und Berufsflucht.[2]
    • Die psychische Belastung im Gesundheitssektor ist enorm. Gleichzeitig fehlen ausreichende Angebote zur Unterstützung der mentalen Gesundheit.
  3. Mangelnde Finanzierung und Privatisierungstendenzen:
    • Krankenhäuser werden zunehmend nach wirtschaftlichen Kriterien geführt, nicht nach medizinischen Notwendigkeiten.[3]
    • Die Schließung von Kliniken, insbesondere im ländlichen Raum, verschärft die gesundheitliche Unterversorgung.[4]
  4. Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlungen:
    • Die Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung ist in den letzten Jahren enorm gestiegen.
    • Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen müssen oft monatelang auf einen Therapieplatz warten – eine unhaltbare Situation.[5]
  5. Pflegenotstand und demografischer Wandel:
    • Der steigende Anteil älterer Menschen trifft auf ein Pflegesystem, das bereits jetzt überlastet ist.
    • Es fehlen zehntausende Pflegekräfte, um eine menschenwürdige Betreuung zu gewährleisten.[6]

Ohne Migration bricht das Gesundheitssystem zusammen

Ein entscheidender Punkt, der in der aktuellen Debatte übersehen wird: Ohne Menschen mit Migrationshintergrund wäre unser Gesundheitswesen nicht mehr funktionsfähig. Tausende Ärzt:innen, Pflegekräfte und Therapeut:innen mit internationaler Herkunft leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit in deutschen Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen. Ein migrationsfeindlicher Kurs würde daher nicht nur gesellschaftlich spalten, sondern unser Gesundheitswesen in eine noch tiefere Krise stürzen.[7]

Fazit: Falsche Prioritäten im Wahlkampf

Während Migration als zentrales Problem dargestellt wird, geraten die realen Herausforderungen aus dem Blickfeld. Anstatt Scheinlösungen für nicht vorhandene Probleme zu propagieren, muss die Politik endlich den Fokus auf die echten Krisen richten: die Sicherung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland.

Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) fordert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Krise im Gesundheitswesen. Nur mit einer nachhaltigen Reform, besseren Arbeitsbedingungen und einer offenen Gesellschaft, die Fachkräfte willkommen heißt, kann eine hochwertige medizinische und psychotherapeutische Versorgung sichergestellt werden.

Endnoten:
[1] Deutsches Ärzteblatt: Fachkräftemangel in der Medizin – Ursachen und Lösungen, 2023.
[2] Bundesgesundheitsministerium: Pflegenotstand in Deutschland – Zahlen und Fakten, 2023.
[3] Bertelsmann Stiftung: Ökonomisierung der Krankenhäuser in Deutschland, 2022.
[4] Statistisches Bundesamt: Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Deutschland, 2023.
[5] Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie – Wartezeiten und Versorgungslage, 2023.
[6] Deutsche Gesellschaft für Geriatrie: Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Pflege, 2023.
[7] Bundesärztekammer: Die Bedeutung von Migrant:innen für das deutsche Gesundheitswesen, 2023.

Migration ist kein Problem – sondern ein Ablenkungsmanöver!

Während sich der politische Wahlkampf in Deutschland fast ausschließlich um Migration und Wirtschaft dreht, bleiben die wirklich drängenden Probleme unseres Landes unbeachtet. Besonders im Gesundheitswesen steuern wir auf eine Katastrophe zu – und ohne Menschen mit Migrationshintergrund würde es längst nicht mehr funktionieren!

➡️ Fachkräftemangel: Ärztemangel, fehlende Pflegekräfte und überlastete Therapeut:innen sorgen für massive Versorgungslücken.

➡️ Überlastetes Personal: Hoher Zeitdruck, schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen führen zu Burnout und Berufsausstieg.

➡️ Mangelnde Finanzierung: Krankenhäuser werden nach wirtschaftlichen Kriterien geführt, nicht nach medizinischen Notwendigkeiten.

➡️ Lange Wartezeiten: Insbesondere für psychotherapeutische Behandlungen gibt es monatelange Wartelisten.

➡️ Pflegenotstand: Die alternde Gesellschaft trifft auf ein System, das personell und finanziell am Limit ist.

🔴 Ohne Migration würde unser Gesundheitssystem zusammenbrechen! Tausende Fachkräfte mit internationaler Herkunft halten Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen am Laufen. Ein migrationsfeindlicher Kurs gefährdet nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch unsere medizinische Versorgung.

Es ist an der Zeit, dass Politik und Gesellschaft sich mit den echten Krisen beschäftigen, statt Migration als Ablenkungsmanöver zu missbrauchen!

DVG-Stellungnahme zu den aktuellen rechtspopulistischen Tendenzen in Deutschland

Foto: diva-plavalaguna / pexels

Die DVG und ihre Mitglieder fühlen sich dem existenzialistischen, humanistischen und sozialkritischen Gedankengut der Gestalttherapie verpflichtet.
Das Fundament der Arbeit unserer Mitglieder orientiert sich am humanistischen Weltbild, ist dialogorientiert, wertschätzend, in achtsamem Kontakt miteinander und mit der Umwelt.
Vor diesem Hintergrund wehren wir uns in aller Deutlichkeit gegen Faschismus, Demokratiefeindlichkeit, Diskriminierung sowie Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit, Gewalt, Hass und Intoleranz.
Unsere Verantwortung sehen wir unter anderem darin, schwierige Gespräche zu führen, Meinungsverschiedenheiten auszutragen, Kompromisse zu suchen, Nachdenklichkeit und Diversität zu ermöglichen und gleichzeitig eine klare Grenze zu ziehen gegenüber Empathielosigkeit, Abwertungen und Unmenschlichkeit.

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) zum Psychological interventions implementation manual der WHO

In Bezug auf die kürzlich bekannt gewordenen Änderungen im neuen „Psychological interventions implementation manual“ der WHO möchten wir, die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG), unsere tiefen Bedenken und unsere Enttäuschung über den geplanten Ausschluss der Gestalttherapie sowie anderer psychotherapeutischer Ansätze (außer der kognitiven Verhaltenstherapie) zum Ausdruck bringen.

Bedeutung der Gestalttherapie und anderer psychotherapeutischer Modalitäten

Gestalttherapie, eine der humanistischen Psychotherapien, zielt darauf ab, Patient*innen und Klient*innen zu helfen, sich ihrer Gedanken, Gefühle und Handlungen bewusst zu werden, um ein tieferes Verständnis ihrer selbst und ihrer Beziehungen zu erlangen (Hartmann-Kottek & Strümpfel, 2012; Perls, 1973; Rahm, 2011; Staemmler, 2009; Zinker, 2005). Diese Form der Therapie hat sich in zahlreichen Studien als effektiv erwiesen, insbesondere bei der Behandlung von Depressionen, Angststörungen und posttraumatischen Belastungsstörungen (Kriz, 2018).

Andere psychotherapeutische Modalitäten, wie die psychodynamische Therapie, die systemische Therapie und die existenzielle Therapie, bieten ebenfalls einzigartige und wertvolle Perspektiven auf psychische Gesundheit und Heilung. Diese Ansätze berücksichtigen die Komplexität des menschlichen Erlebens und unterstützen Patient*innen und Klient*innen dabei, tief verwurzelte emotionale Konflikte zu verstehen und zu lösen.

Vorteile und Stärken der Gestalttherapie

  1. Ganzheitlicher Ansatz: Gestalttherapie betrachtet den Menschen in seiner Gesamtheit –physisch, psychisch und in sozialen Bezügen. Dieser Ansatz fördert das Bewusstsein für alle sozio-kulturellen und individuellen Ebenen (Bronfenbrenner, 1979) und ermöglicht es den Patient*innen und Klient*innen, ihre Erfahrungen im Hier und Jetzt zu integrieren und zu verarbeiten.
  2. Therapeutische Beziehung: Ein zentraler Bestandteil der Gestalttherapie ist die Beziehung zwischen Therapeut*in und Klient*in. Diese Beziehung basiert auf Empathie, Authentizität und positiver Wertschätzung, die entscheidend für den therapeutischen Erfolg ist, wie zahlreiche empirische Studien der vergangenen Jahrzehnte zweifelsfrei belegen
    (Finsrud et al., 2022; Lambert, 2013; Wampold, 2021).
  3. Evidenzbasierte Wirksamkeit: Obwohl die evidenzbasierte Medizin oft einseitig auf quantitativ messbare Ergebnisse fokussiert, gibt es neben diesen Studien auch zahlreiche qualitative Studien und Fallberichte, die die Effektivität der Gestalttherapie belegen.Diese Studien zeigen, dass Gestalttherapie bei einer Vielzahl von psychischen Problemen hilfreich ist, einschließlich Angststörungen, Depressionen und Traumata (Kriz, 2018).
  4. Individuelle Anpassung: Gestalttherapie ist flexibel und anpassungsfähig an die individuellen Bedürfnisse der Klient*innen. Sie ermöglicht es den Therapierenden, kreativ und zielgerichtet auf die spezifischen Herausforderungen und Anliegen ihrer Klient*innen einzugehen.
  5. Vielfältige Einsatzzwecke: Gestalttherapie, -beratung, -coaching und -supervision berücksichtigen als integrativer Ansatz, sowohl emotionale als auch kognitive Prozesse  und ermöglicht damit Gemeinschaften zu stärken, soziale Konflikte zu lösen, Selbstbewusstsein zu stärken und berufliche Entwicklung voranzutreiben. Sie fördern Selbstwahrnehmung, Eigenverantwortung, emotionale Intelligenz, kreative Problemlösungen, persönliche Entwicklung und Resilienz. Daher kann das Verfahren neben psychische Störungen, im sozialen Bereich (Bernstädt et al., 2010), bei Erziehung (Schübel, 2023; Schübel et al., 2023), Beratung (Bachmann, 2020a, 2020b, 2021; Bachmann & Loermann, 2022; Lellinger & Bachmann, 2016) und Prävention (Votsmeier-Röhr & Wulf, 2017; Zinker, 2005) optimal eingesetzt werden.

Kritische Betrachtung des WHO-Manuals

Der geplante Ausschluss dieser Therapiemodalitäten im neuen „Psychological interventions implementation manual“ der WHO ist aus unserer Sicht eine verheerende Entscheidung für die globale psychische Gesundheit. Befremdlich ist eh, dass von „Psychologischer Intervention“ gesprochen wird und nicht von Psychotherapie. Psychologische Intervention und Psychotherapie sit nicht dasselbe. Ersteres reicht nicht aus, Menschen in psychischer Not ausreichend zu helfen.

Hier sind die Hauptgründe für unsere Besorgnis:

Wissenschaftliche Evidenz: Das gegenwärtige Paradigma der psychotherapeutischen Unterstützung, das stark auf manualisierte, evidenzbasierte Verfahren fokussiert ist, vernachlässigt die Komplexität und Vielfalt menschlicher Erfahrungen. Diese Einseitigkeit spiegelt sich in der Reduktion auf biomedizinische Modelle wider, die den psychischen und sozialen Aspekten menschlicher Existenz nicht gerecht werden. Die internationale Psychotherapieforschung betont die Notwendigkeit eines pluralistischen Ansatzes, der qualitative Methoden und kontextuelle Betrachtungsweisen einschließt. Zudem haben zahlreiche wissenschaftliche Studien die Wirksamkeit von humanistischen Therapieverfahren bestätigt  (Kriz, 2023). Ein Ausschluss dieser Ansätze im „Psychological interventions implementation manual“ der WHO könnte den Zugang zu bewährten und effektiven Behandlungsmethoden erheblich einschränken.

Vielfalt der Therapieansätze: Psychische Gesundheit ist ein komplexes Feld, und nicht jeder Patient*in und Klient*in spricht auf die gleiche Therapieform an. Die Reduktion auf kognitive Verhaltenstherapie (CBT) ignoriert die individuelle Natur psychischer Erkrankungen und die Notwendigkeit eines breiten Spektrums therapeutischer Ansätze, um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patient*innen und Klient*innen zu erfüllen. Die internationale Psychotherapieforschung darauf hin, dass eine Vielfalt von Ansätzen notwendig ist, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenswelten der Betroffenen gerecht zu werden (Norcross & Wampold, 2018).

Wohlbefinden und Gesundheit der Betroffenen: Viele Patienten haben von der Vielfalt der verfügbaren psychotherapeutischen Methoden profitiert. Der Ausschluss könnte bedeuten, dass viele Menschen nicht die für sie am besten geeignete Therapieform erhalten, was zu suboptimalen Behandlungsergebnissen führen kann. Dies unter humanitäten, wie ökonomischen Gesichtspunkten inakzeptabel.

Politikum der wissenschaftlichen Anerkennung: Die wissenschaftliche Anerkennung von Therapieformen ist auch ein Politikum (Eckert, 2019; Kriz, 2018), das nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung ausgetragen werden darf. Der Rechtsstreit um die Anerkennung der Gestalttherapie in Deutschland zeigt, dass wissenschaftliches Fehlverhalten und politisch motivierte Entscheidungen die Vielfalt und Qualität der psychotherapeutischen Versorgung gefährden können (Meder, 2023).

Nachhaltigkeit der Therapeutische Ausbildung und Praxis: Die Ausbildung von Psychotherapeut*innen umfasst eine breite Palette von Ansätzen, um sicherzustellen, dass sie flexibel und kompetent auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Patient*innen und Klient*innen in sich stark veränderten Umwelten eingehen können. Ein Fokus ausschließlich auf CBT könnte die Ausbildung und Praxis von Therapierenden weltweit nachhaltig negativ beeinflussen.

Unsere Forderungen

Wir fordern die WHO auf, den geplanten Ausschluss von Gestalttherapie und anderen psychotherapeutischen Modalitäten im neuen Manual zu überdenken. Es ist entscheidend, dass die WHO die Vielfalt und den Reichtum der psychotherapeutischen Praxis anerkennt und beibehält, um sicherzustellen, dass alle Patient*innen und Klient*innen Zugang zu der für sie besten Therapieform haben.

Psychische Gesundheit ist ein grundlegender Bestandteil der allgemeinen Gesundheit, und die Förderung eines vielfältigen, integrativen und wissenschaftlich fundierten Ansatzes in der Psychotherapie ist von größter Bedeutung. Wir stehen gerne bereit, mit der WHO und anderen Gesundheitsorganisationen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass das neue Manual alle evidenzbasierten psychotherapeutischen Modalitäten umfasst und so zur Verbesserung der globalen psychischen Gesundheit beiträgt.

Aktion zur Unabhängigen Patientenberatung und zur Situation der Pflegeberufe

Die AG Beratungspolitik und Interessenvertretung der DGfB – bei der wir aktiv mitarbeiten – ist im politischen Raum weiterhin aktiv :

Wir beobachten die Entwicklung der unabhängigen Patientenberatung seit Jahren mit Sorge und haben hierzu einen Brief an alle fraktionspolitischen Sprecher*innen im Deutschen Bundestag geschickt.

Die DGfB hat am 9. Februar dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus erneut angeboten, Beratungskonzepte für Pflegende sowohl in der gegenwärtigenKrisensituationen als auch dauerhaft mit zu entwickeln und Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
Das zugehörige Anschreiben finden Sie hier und hier den beigefügten Zwischenruf.

Aufruf zur Unterstützung von Freiwilligen auf Lesbos

Unterstützung Moria

Die Situation auf Lesbos spitzt sich auch für die Freiwilligen, die dort helfen, zu. Die EAGT steht in engem Kontakt mit zwei NGOs, deren freiwillige Helfer*innen dringend psycho-soziale Unterstützung benötigen. Das Menschenrechtskomitee der EAGT hat eine Online-Betreuung von Freiwilligen auf Lesbos ins Leben gerufen, die wir unterstützen.

Falls Ihr Interesse an Online-Unterstützung von Freiwilligen habt, wendet Euch bitte direkt an: Projektkoodinator Eduardo Salvador,  und Joanna Kato, 

Den Aufruf und Informationen zur eigenen Beteiligung findet Ihr hier.

Kampagne #HealthyRecovery: Brief an die G 20-Staatsoperhäupter zur Corona-Krise

Am 26. Mai haben unter Beteiligung der DVG über 350 Organisationen, die über 40 Millionen Gesundheitsexpert*innen repräsentieren, sowie mehr als 4500 Gesundheitsexpert*innen aus 90 Ländern in der Kampagne #HealthyRecovery  die Staatsoberhäupter der G 20-Länder dazu aufgerufen, in ihren Plänen zur Wiederbelebung der Wirtschaft den Gesundheits- und Umweltschutz als Kernaspekt zu integrieren, um eine wirklich gesunde Erholung –  a #HealthyRecovery –  von der Corona-Krise zu ermöglichen. Den Brief und die Liste der Unterzeichner*innen finden Sie hier.

Kostenfreie Akutberatung in der Corona-Krise

Für Menschen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, bietet die DVG eine kostenfreie Akutberatung an. Ziel ist es, mit dem Angebot Jugendlichen und Erwachsenen, die durch die herausfordernde Situation aus dem Gleichgewicht gekommen sind, schnell und unbürokratisch für einen Übergangszeitraum Trost, Zuversicht und Zuhören zu ermöglichen. Der Beratungspool umfasst Profile von über 70 Mitgliedern, die alle zertifizierte Berater*innen, Therapeut*innen oder Supervisor*innen sind: https://www.dvg-gestalt.de/corona-krisenberatung/

Psychosoziale Unterstützung und prozessorientierte reflexive Beratung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

In einem offenen Brief fordert die Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB) e.V. die Regierungsverantwortlichen auf, Expert*innen unterschiedlicher Professionen in die beratenden Gremien bzgl. der Coronavirus-Pandemie zu berufen.
Auch die DGfB stellt sich mit der Expertise der Berater*innen Ihrer Mitgliedsverbände entsprechend zur Verfügung. Hier finden Sie dazu die Pressemitteilung.

Schreiben der DGfB zur Corona-Krise an die Bundes- und Landesministerien

Die Deutsche Gesellschaft für Beratung – DGfB – und der Roundtable Coaching – RTC – haben ein Schreiben an die Wirtschafts- und Arbeitsministerien versandt, das die Abfederung der finanziellen Folgen der Corona-Krise auch für unsere Mitglieder thematisiert.

In einem erneuten Schreiben wurde besonders auf die uneinheitliche Abwicklung der Corona-Soforthilfen in den unterschiedlichen Ländern hingewiesen. Auch wurde die Situation der Teilzeitselbständigen besonders in den Fokus genommen.

Gemeinsame Initiative von DVP, GPTG und BAPt

In Kooperation mit der Gesellschaft für Psychotraumatologie, Traumatherapie und Gewaltforschung e.V. (GPTG) sowie dem Berufsverband Akademischer PsychotherapeutInnen e.V. (BAPt) hat der Deutsche Dachverband für Psychotherapie e.V. (DVP) die Politik auf den erhöhten Bedarf an psychotherapeutischer Begleitung und Aufarbeitung durch die COVID-19 Krise hingewiesen. Die Verbände machen darauf aufmerksam, dass es aufgrund der gegenwärtigen Situation einen größeren Bedarf an Psychotherapie gibt, als über das Kassensystem abgedeckt werden kann und fordern die Einrichtung eines „Fonds Corona“ an dem auch Heilpraktiker für Psychotherapie beteiligt werden. Die DVG unterstützt diese Forderung und das Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn finden Sie hier.

Stellungnahme zum Rechtsgutachten zum Heilpraktikergesetz

Gemeinsam mit 11 Fach- und Methodenverbänden unterstützen wir eine Stellungnahme an den Gesundheitsminister Jens Spahn, in der wir uns für den Erhalt der Methodenvielfalt einsetzen, eine kompetente therapeutische Versorgung befürworten und die Abschaffung des Berufsstandes des Heilpraktikers für Psychotherapie strikt ablehnen. Hier geht es zur Stellungnahme.

Positionspapier der DGfB Mehr gute Beratung im Gesundheitswesen

In ihrem Positionspapier „Mehr gute Beratung im Gesundheitswesen“ fordert die DGfB die Verantwortlichen im Gesundheitswesen dringend auf, Sorge zu tragen für mehr Ressourcen, um professionelle, reflexive Beratungsleistungen zur Verfügung stellen zu können und die Gesundheitskompetenz der Bürger*innen dauerhaft zu fördern.

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Psychotherapeut

Der Bundestag hat am Donnerstag dem 26.09.2019 die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen.

Mit dem Gesetz wird es Abiturienten ermöglicht, direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie zu absolvieren.

Die Approbation kann nach einer staatlichen Prüfung künftig bereits nach dem Studium, aufgeteilt in ein polyvalentes dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, beantragt werden. Geplant ist, dass der neue Studiengang zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten wird. Die Ausbildung soll die Breite der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren umfassen. Nur mit einem breit angelegten Studium könnten aus Sicht der Regierung die künftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine sichere Entscheidung für ein späteres Vertiefungsverfahren in der Weiterbildung treffen.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ stimmten in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung  CDU/CSU und SPD zu, Die Linke votierte dagegen, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Keine Mehrheit fanden Anträge der AfD mit dem Titel „Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen“, der Linken mit dem Titel „Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten“ , sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichern“ . Den Antrag der AfD lehnten alle übrigen Fraktionen ab; dem Antrag der Linken stimmten auch die Grünen zu, während ihn die übrigen Fraktionen ablehnten; der Antrag der Grünen wurde auch von der Linken unterstützt, während CDU/CSU und SPD ihn ablehnten und AfD sowie FDP sich enthielten.

Eine Einschätzung und Stellungnahme der AGHPT, die die DVG in diesem Gesetzgebungsverfahren vertreten hat, wird in Kürze erscheinen.

Erneut Nachbesserungen gefordert

Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenaus­bildung sollte eigentlich noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Kurz­fristig wurde der Punkt jedoch abgesetzt und auf den Herbst verschoben. Es gibt noch Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen.

Denn bei einer Fachtagung von 36 psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden verdeutlichten die Verbandsvertreter, dass es dringend notwendig sei, Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen.

Notwendig sei ins­besondere die Absicherung der Vielfalt der psychothe­ra­peutischen Verfahren in einem zukünftigen Psychotherapiestudium sowie die aus­reichende finan­zielle Absicherung der zukünftigen Weiterbildungsteilnehmer vor allem im ambulanten Bereich.

Cord Benecke, Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universi­tät Kassel, legte bei der Fachtagung dar, dass die grundständige Vermittlung der Brei­te des Fachs mit der Vielfalt der Verfahren wichtig sei, um ein differenziertes Versor­gungs­angebot für die Patienten aufrechtzuerhalten.

Die Bundesregierung will die Psychotherapeutenausbildung reformieren. Über ihren Gesetzentwurf „zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“  hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Mai 2019, in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde der Entwurf – ebenso wie ein Antrag der AFD mit dem Titel „Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen“ , ein Antrag der Linken mit dem Titel „Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten“  sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichern“  zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Hier geht es zu den Bundestagsreden.

Zuvor wurde der Gesetzentwurf wurde am Freitag, 12.4.2019 im Plenum des Bundesrates diskutiert. Hier finden Sie die Stellungnahme des Bunderates, sowie eine Zusammenfassung.

Am 15.5.2019 fand hierzu eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag statt.

Die DVG setzt sich gemeinsam mit der AGHPT für die Verbesserung des Gesetzentwurfes in folgenden Punkten ein:

  • Eine Vermittlung der vier Grundorientierungen (verhaltenstherapeutisch, psychodynamisch, systemisch und humanistisch) in der Ausbildung auf gleichem Niveau. Nur so haben  die Studierenden die Möglichkeit, Psychotherapie in ihrer Vielfalt kennen zu lernen und das für sie passende Verfahren für die anschließende Weiterbildung zu wählen.
  • Selbsterfahrungs- bzw. Selbstreflexionsanteile in den verschiedenen Grundorientierungen, wofür selbstverständlich ein geschützter Rahmen ohne Leistungsüberprüfung geboten werden muss.
  • Ausrichtung der Ausbildung auf psychologische und sozialwissenschaftliche Aspekte
  • eine größere Gewichtung der Ausbildung auf den Kinder- und Jugendbereich
  • eine Reform von Rolle und Zusammensetzung des Wissenschaftliche Beirates Psychotherapie: Es sollten Regelungen zur interessensausgewogenen und zielführenden Zusammensetzung des Beirates festgelegt werden. Dem Wissenschaftlichen Beirat sollten ausschließlich Psychotherapeut*innen angehören, die bei Bedarf jederzeit zusätzliche externe Fachexpertise hinzuziehen können.

Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs:

  • Psychotherapie soll ein eigenständiges universitäres Studienfach werden.
  • Das Studium gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor-und ein 2-jähriges Masterstudium.
  • Das Studium wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen.
  • Bei bestandener Prüfung wird die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) erteilt.
  • Die neue Berufsbezeichnung lautet Psychotherapeutin und Psychotherapeut.
  • An das Studium schließt sich eine nach Landesrecht zu organisierende Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen an.
  • Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Damit können PIWs in der vertragsärztlichen Versorgung im Angestelltenverhältnis beschäftigt und vergütet werden.
  • Mit Abschluss der Weiterbildung sind die Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu bewerben.

Hier geht es zum Referentenentwurf sowie hier zum Kabinettsentwurf  und zur Pressemitteilung der Bundesregierung.

Die AGHPT hat im Vorfeld schon zu den Eckpunkten des BMG und genauso zum Referentenentwurf Stellung genommen. Eine Stellungnahme zum vorliegenden Kabinettsentwurf folgt in Kürze.

Die AGHPT wird sich mit unserer Unterstützung als Mitgliedsverband weiterhin für eine Verbesserung des Entwurfes einsetzen.

Erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Einschränkung in der Psychotherapie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kaum eine Bundestagspetition war so erfolgreich wie die Petition gegen den Kabinettsentwurf zum „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG). Mit dem Ende der vierwöchigen Zeichnungsfrist unterschrieben über 200.000 Menschen und machten damit klar: Der Erstzugang zur Psychotherapie muss erhalten bleiben. Es darf keine neue Form von gestufter Versorgung für psychisch kranke Menschen geben. Um dieses Anliegen zu bekräftigen, haben hat der BVVP unsere Argumente im Petitions- und Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages dargestellt. Die geplante Regelung muss gestrichen werden.

Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung und kollegialen Grüßen

Sibylle Ahlbrecht Frank Köhler Hella Gephart Katja Borns-Löhn

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt einen schwerwiegenden Angriff seitens unseres Bundes-Gesundheitsministers Spahn auf die Psychotherapie: Er möchte, dass Patienten nicht mehr zu einem Therapeuten/in ihrer Wahl gehen und diese*r diagnostiziert, welche Hilfe nötig und richtig wäre. Statt dessen soll ein besonders qualifizierter Behandler vorgeschaltet werden. D.h. Patienten sollen zukünftig einen solchen Diagnostiker davon überzeugen müssen, dass sie Psychotherapie brauchen.

Das ist absurd, schon bei Erwachsenen, aber noch mehr bei Kindern und Jugendlichen. Und absurd ist auch, dass der entsprechende Passus in den Kabinettsentwurf zum „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG) in letzter Minute praktisch hinein geschmuggelt wurde, so dass die Psychotherapeutenverbände keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr hatten.
Mit dieser Regelung würde auch die durch das Psychotherapeutengesetz 1999 geschaffene Unabhängigkeit psychologischer Psychotherapeuten zurückgenommen und eine verschärfte Version des damaligen Delegationsverfahrens durch die Hintertür wieder eingeführt.

Eine solche Hürde würde für viele eine Psychotherapie unerreichbar machen. Das darf nicht passieren!

Nun wurde eine Petition ins Leben gerufen, um den Protest der Fachleute und der Bevölkerung dagegen kund zu tun. Man kann online unterschreiben:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363.nc.html

Leider ist die Zeit kurz. Es geht nur bis zum 13. Dezember und es müssen 50 Tausend Unterschriften zusammen kommen.

Daher unsere Bitte: Unterschreiben Sie und verbreiten Sie diesen Aufruf in Ihren Einrichtungen und in Ihrem Bekanntenkreis! Jede Unterschrift zählt. Auch Minderjährige dürfen bei Petitionen unterschreiben.

Nur die massenhafte Mitteilung des Unmuts kann helfen.

Mit kollegialen Grüßen

Sibylle Ahlbrecht   Frank Köhler   Hella Gephart   Katja Borns-Löhn

Moderne Erziehung zur Hörigkeit?

In der Gegenwart vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund politisch und ethisch wachsam bleiben! Die unterstützende Studie hierzu ist – mit allen Aktualisierungsbeiträgen ihrer Autorin Karin Daecke und der Kollegenschaft aus der D-A-CH-Gestalt-Community kostenlos zum Download abrufbar: www.tradierungsstudie.de  – hier geht es um das Weiterwirken des braunen Ungeists auf dem esoterisch-spirituellen Psychomarkt und wie dieser bis in die Gestalttherapie hineinwirken konnte.

Und auf der ebenfalls kostenlos aufrufbaren Digitalen Curriculum-Seite der D-A-CH-Gestalt-Community http://www.d-a-ch-curriculum.de findet ihr die fachliche Auseinandersetzung mit dem familiären Hintergrund als transgenerationelles Weiterwirkfeld für das psychodynamische Weiterwirken von NS, Shoa und NS-Vernichtungspolitik gegenüber nicht anpassungswilligen, psychisch Kranken, geistig und körperlich behinderten und politisch wie sexuell anders ausgerichteten Menschen. Auch diese Seite ist aus berufspolitischem Engagement entstanden und hat zum Ziel, die Auseinandersetzung mit der braunen Vergangenheit und ihrem transgenerationellen Weiterwirken thematisch auszuloten und mit der Zeit auch in ihrer theoretischen wie praxeologischen Dimension in die Aus- und Weiterbildung der Gestalttherapie zu integrieren.

Forderungen von DVG und DGfB zu den Koalitionsverhandlungen

ie DVG hat für die Koalitionsverhandlungen gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) e.V.  Forderungen zur Beratungspolitik erarbeitet, die die DGfB den Parteivorständen von CDU, CSU und SPD überreicht hat.Die DGfB fordert von der künftigen Bundesregierung:

  • die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Zertifizierungssystems zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Ausbildung von Mediator_innen,
  • die Entwicklung und Finanzierung professioneller Unterstützung für ehrenamtlicher Helfer im Bereich der Integration geflüchteter Menschen,
  • die Übertragung der Aufgaben der unabhängigen Patientenberatung an eine Organisation mit ausgewiesener, umfassender Beratungskompetenz,
  • die Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Mitarbeitern im Gesundheitswesen und Patienten durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung von Entwicklungen
  • eine angemessene Gestaltung der Psychosozialen Prozessbegleitung.
  • Lesen Sie hier den Brief des DGfB-Vorstands an die Verhandlungspartner.

    Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen bzw. Deutscher Qualifikationsrahmen (EQR/DQR)

    er EQR wurde 2008 von der EU initiiert, um die beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen innerhalb Europas vergleichbar zu machen. Die teilweise sehr unterschiedlichen Qualifikationssysteme der Mitgliedsstaaten sollen mit diesem Raster wechselseitig verständlich gemacht werden.In der Verantwortung der einzelnen Staaten liegt die Entwicklung entsprechender nationaler Kompetenzprofile, für Deutschland also des DQR. Für uns als DVG betrifft das die Ausformulierung der entsprechenden Kompetenzstufen für die psychosoziale Beratung. Die in entsprechenden Ausbildungen erworbenen Kompetenzen sollen so identifiziert, bewertet und verglichen werden.Für Beraterinnen und Berater würde das zukünftig bedeuten, dass sie mit Ihrem Zertifikat Auftraggeber und Arbeitgeber über ihre Beratungskompetenz informieren können, und zwar nicht nur bundes- sondern europaweit. Damit soll es einfacher werden, sich im europäischen Ausland auf entsprechende Aufträge und Stellen zu bewerben.Für dieses auf ca. zwei Jahre angelegte Projekt arbeiten wir gerade innerhalb der DGfB mit an einer tragfähigen Finanzierung.Weitergehende Informationen auf www.dqr.de

    Wahlprüfsteine der DVG

    ie DVG hat während des Wahlkampfes den Fraktionen im Deutschen Bundestag (CDU/CSU, SPD, Linke und Bündnis 90/ Die Grünen) sowie den Parteien, von denen wir vermuteten, dass sie den Einzug in den Deutschen Bundestag schaffen werden (FDP und AFD), Kurzstatements geschickt zu den Themenbereichen Therapievielfalt, Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes, Reform des Heilpraktikergesetzes, Psychische Gesundheit von Flüchtlingen und Unterstützung von HelferInnen und Helfern. Alle Parteien – bis auf die AFD – haben ihre Antworten zugesendet, die Sie hier anschauen können.

    Wahlprüfsteine der DGfB

    n der AG Lobbyarbeit haben wir Wahlprüfsteine entwickelt, versendet und Antworten von der Politik erhalten. Das Themenspektrum umfasst die Bereiche Bundessteilhabegesetz, Mediationsgesetz, Beratung von Flüchtlingen, Gesundheitskompetenz, Patientenberatung und psychosoziale Prozessbegleitung.Die Antworten der Parteien finden Sie hier.

    Aktion zur Unabhängigen Patientenberatung und zur Situation der Pflegeberufe

    Die AG Beratungspolitik und Interessenvertretung der DGfB – bei der wir aktiv mitarbeiten – ist im politischen Raum weiterhin aktiv :

    Wir beobachten die Entwicklung der unabhängigen Patientenberatung seit Jahren mit Sorge und haben hierzu einen Brief an alle fraktionspolitischen Sprecher*innen im Deutschen Bundestag geschickt.

    Die DGfB hat am 9. Februar dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus erneut angeboten, Beratungskonzepte für Pflegende sowohl in der gegenwärtigenKrisensituationen als auch dauerhaft mit zu entwickeln und Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
    Das zugehörige Anschreiben finden Sie hier und hier den beigefügten Zwischenruf.

    Die AG Beratungspolitik und Interessenvertretung der DGfB – bei der wir aktiv mitarbeiten – ist im politischen Raum weiterhin aktiv :

    Wir beobachten die Entwicklung der unabhängigen Patientenberatung seit Jahren mit Sorge und haben hierzu einen Brief an alle fraktionspolitischen Sprecher*innen im Deutschen Bundestag geschickt.

    Die DGfB hat am 9. Februar dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus erneut angeboten, Beratungskonzepte für Pflegende sowohl in der gegenwärtigenKrisensituationen als auch dauerhaft mit zu entwickeln und Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
    Das zugehörige Anschreiben finden Sie hier und hier den beigefügten Zwischenruf.

    Aufruf zur Unterstützung von Freiwilligen auf Lesbos

    Unterstützung Moria

    Die Situation auf Lesbos spitzt sich auch für die Freiwilligen, die dort helfen, zu. Die EAGT steht in engem Kontakt mit zwei NGOs, deren freiwillige Helfer*innen dringend psycho-soziale Unterstützung benötigen. Das Menschenrechtskomitee der EAGT hat eine Online-Betreuung von Freiwilligen auf Lesbos ins Leben gerufen, die wir unterstützen.

    Falls Ihr Interesse an Online-Unterstützung von Freiwilligen habt, wendet Euch bitte direkt an: Projektkoodinator Eduardo Salvador,  und Joanna Kato, 

    Den Aufruf und Informationen zur eigenen Beteiligung findet Ihr hier.

    Kampagne #HealthyRecovery: Brief an die G 20-Staatsoperhäupter zur Corona-Krise

    Am 26. Mai haben unter Beteiligung der DVG über 350 Organisationen, die über 40 Millionen Gesundheitsexpert*innen repräsentieren, sowie mehr als 4500 Gesundheitsexpert*innen aus 90 Ländern in der Kampagne #HealthyRecovery  die Staatsoberhäupter der G 20-Länder dazu aufgerufen, in ihren Plänen zur Wiederbelebung der Wirtschaft den Gesundheits- und Umweltschutz als Kernaspekt zu integrieren, um eine wirklich gesunde Erholung –  a #HealthyRecovery –  von der Corona-Krise zu ermöglichen. Den Brief und die Liste der Unterzeichner*innen finden Sie hier.

    Kostenfreie Akutberatung in der Corona-Krise

    Für Menschen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, bietet die DVG eine kostenfreie Akutberatung an. Ziel ist es, mit dem Angebot Jugendlichen und Erwachsenen, die durch die herausfordernde Situation aus dem Gleichgewicht gekommen sind, schnell und unbürokratisch für einen Übergangszeitraum Trost, Zuversicht und Zuhören zu ermöglichen. Der Beratungspool umfasst Profile von über 70 Mitgliedern, die alle zertifizierte Berater*innen, Therapeut*innen oder Supervisor*innen sind: https://www.dvg-gestalt.de/corona-krisenberatung/

    Psychosoziale Unterstützung und prozessorientierte reflexive Beratung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

    In einem offenen Brief fordert die Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB) e.V. die Regierungsverantwortlichen auf, Expert*innen unterschiedlicher Professionen in die beratenden Gremien bzgl. der Coronavirus-Pandemie zu berufen.
    Auch die DGfB stellt sich mit der Expertise der Berater*innen Ihrer Mitgliedsverbände entsprechend zur Verfügung. Hier finden Sie dazu die Pressemitteilung.

    Schreiben der DGfB zur Corona-Krise an die Bundes- und Landesministerien

    Die Deutsche Gesellschaft für Beratung – DGfB – und der Roundtable Coaching – RTC – haben ein Schreiben an die Wirtschafts- und Arbeitsministerien versandt, das die Abfederung der finanziellen Folgen der Corona-Krise auch für unsere Mitglieder thematisiert.

    In einem erneuten Schreiben wurde besonders auf die uneinheitliche Abwicklung der Corona-Soforthilfen in den unterschiedlichen Ländern hingewiesen. Auch wurde die Situation der Teilzeitselbständigen besonders in den Fokus genommen.

    Gemeinsame Initiative von DVP, GPTG und BAPt

    In Kooperation mit der Gesellschaft für Psychotraumatologie, Traumatherapie und Gewaltforschung e.V. (GPTG) sowie dem Berufsverband Akademischer PsychotherapeutInnen e.V. (BAPt) hat der Deutsche Dachverband für Psychotherapie e.V. (DVP) die Politik auf den erhöhten Bedarf an psychotherapeutischer Begleitung und Aufarbeitung durch die COVID-19 Krise hingewiesen. Die Verbände machen darauf aufmerksam, dass es aufgrund der gegenwärtigen Situation einen größeren Bedarf an Psychotherapie gibt, als über das Kassensystem abgedeckt werden kann und fordern die Einrichtung eines „Fonds Corona“ an dem auch Heilpraktiker für Psychotherapie beteiligt werden. Die DVG unterstützt diese Forderung und das Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn finden Sie hier.

    Stellungnahme zum Rechtsgutachten zum Heilpraktikergesetz

    Gemeinsam mit 11 Fach- und Methodenverbänden unterstützen wir eine Stellungnahme an den Gesundheitsminister Jens Spahn, in der wir uns für den Erhalt der Methodenvielfalt einsetzen, eine kompetente therapeutische Versorgung befürworten und die Abschaffung des Berufsstandes des Heilpraktikers für Psychotherapie strikt ablehnen. Hier geht es zur Stellungnahme.

    Positionspapier der DGfB Mehr gute Beratung im Gesundheitswesen

    In ihrem Positionspapier „Mehr gute Beratung im Gesundheitswesen“ fordert die DGfB die Verantwortlichen im Gesundheitswesen dringend auf, Sorge zu tragen für mehr Ressourcen, um professionelle, reflexive Beratungsleistungen zur Verfügung stellen zu können und die Gesundheitskompetenz der Bürger*innen dauerhaft zu fördern.

    Reform der Psychotherapeutenausbildung

    Psychotherapeut

    Der Bundestag hat am Donnerstag dem 26.09.2019 die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen.

    Mit dem Gesetz wird es Abiturienten ermöglicht, direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie zu absolvieren.

    Die Approbation kann nach einer staatlichen Prüfung künftig bereits nach dem Studium, aufgeteilt in ein polyvalentes dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, beantragt werden. Geplant ist, dass der neue Studiengang zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten wird. Die Ausbildung soll die Breite der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren umfassen. Nur mit einem breit angelegten Studium könnten aus Sicht der Regierung die künftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine sichere Entscheidung für ein späteres Vertiefungsverfahren in der Weiterbildung treffen.

    Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ stimmten in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung  CDU/CSU und SPD zu, Die Linke votierte dagegen, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

    Keine Mehrheit fanden Anträge der AfD mit dem Titel „Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen“, der Linken mit dem Titel „Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten“ , sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichern“ . Den Antrag der AfD lehnten alle übrigen Fraktionen ab; dem Antrag der Linken stimmten auch die Grünen zu, während ihn die übrigen Fraktionen ablehnten; der Antrag der Grünen wurde auch von der Linken unterstützt, während CDU/CSU und SPD ihn ablehnten und AfD sowie FDP sich enthielten.

    Eine Einschätzung und Stellungnahme der AGHPT, die die DVG in diesem Gesetzgebungsverfahren vertreten hat, wird in Kürze erscheinen.

    Erneut Nachbesserungen gefordert

    Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenaus­bildung sollte eigentlich noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Kurz­fristig wurde der Punkt jedoch abgesetzt und auf den Herbst verschoben. Es gibt noch Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen.

    Denn bei einer Fachtagung von 36 psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden verdeutlichten die Verbandsvertreter, dass es dringend notwendig sei, Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen.

    Notwendig sei ins­besondere die Absicherung der Vielfalt der psychothe­ra­peutischen Verfahren in einem zukünftigen Psychotherapiestudium sowie die aus­reichende finan­zielle Absicherung der zukünftigen Weiterbildungsteilnehmer vor allem im ambulanten Bereich.

    Cord Benecke, Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universi­tät Kassel, legte bei der Fachtagung dar, dass die grundständige Vermittlung der Brei­te des Fachs mit der Vielfalt der Verfahren wichtig sei, um ein differenziertes Versor­gungs­angebot für die Patienten aufrechtzuerhalten.

    Die Bundesregierung will die Psychotherapeutenausbildung reformieren. Über ihren Gesetzentwurf „zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“  hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Mai 2019, in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde der Entwurf – ebenso wie ein Antrag der AFD mit dem Titel „Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen“ , ein Antrag der Linken mit dem Titel „Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten“  sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichern“  zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

    Hier geht es zu den Bundestagsreden.

    Zuvor wurde der Gesetzentwurf wurde am Freitag, 12.4.2019 im Plenum des Bundesrates diskutiert. Hier finden Sie die Stellungnahme des Bunderates, sowie eine Zusammenfassung.

    Am 15.5.2019 fand hierzu eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag statt.

    Die DVG setzt sich gemeinsam mit der AGHPT für die Verbesserung des Gesetzentwurfes in folgenden Punkten ein:

    • Eine Vermittlung der vier Grundorientierungen (verhaltenstherapeutisch, psychodynamisch, systemisch und humanistisch) in der Ausbildung auf gleichem Niveau. Nur so haben  die Studierenden die Möglichkeit, Psychotherapie in ihrer Vielfalt kennen zu lernen und das für sie passende Verfahren für die anschließende Weiterbildung zu wählen.
    • Selbsterfahrungs- bzw. Selbstreflexionsanteile in den verschiedenen Grundorientierungen, wofür selbstverständlich ein geschützter Rahmen ohne Leistungsüberprüfung geboten werden muss.
    • Ausrichtung der Ausbildung auf psychologische und sozialwissenschaftliche Aspekte
    • eine größere Gewichtung der Ausbildung auf den Kinder- und Jugendbereich
    • eine Reform von Rolle und Zusammensetzung des Wissenschaftliche Beirates Psychotherapie: Es sollten Regelungen zur interessensausgewogenen und zielführenden Zusammensetzung des Beirates festgelegt werden. Dem Wissenschaftlichen Beirat sollten ausschließlich Psychotherapeut*innen angehören, die bei Bedarf jederzeit zusätzliche externe Fachexpertise hinzuziehen können.

    Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs:

    • Psychotherapie soll ein eigenständiges universitäres Studienfach werden.
    • Das Studium gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor-und ein 2-jähriges Masterstudium.
    • Das Studium wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen.
    • Bei bestandener Prüfung wird die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) erteilt.
    • Die neue Berufsbezeichnung lautet Psychotherapeutin und Psychotherapeut.
    • An das Studium schließt sich eine nach Landesrecht zu organisierende Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen an.
    • Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Damit können PIWs in der vertragsärztlichen Versorgung im Angestelltenverhältnis beschäftigt und vergütet werden.
    • Mit Abschluss der Weiterbildung sind die Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu bewerben.

    Hier geht es zum Referentenentwurf sowie hier zum Kabinettsentwurf  und zur Pressemitteilung der Bundesregierung.

    Die AGHPT hat im Vorfeld schon zu den Eckpunkten des BMG und genauso zum Referentenentwurf Stellung genommen. Eine Stellungnahme zum vorliegenden Kabinettsentwurf folgt in Kürze.

    Die AGHPT wird sich mit unserer Unterstützung als Mitgliedsverband weiterhin für eine Verbesserung des Entwurfes einsetzen.

    Erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Einschränkung in der Psychotherapie

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    kaum eine Bundestagspetition war so erfolgreich wie die Petition gegen den Kabinettsentwurf zum „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG). Mit dem Ende der vierwöchigen Zeichnungsfrist unterschrieben über 200.000 Menschen und machten damit klar: Der Erstzugang zur Psychotherapie muss erhalten bleiben. Es darf keine neue Form von gestufter Versorgung für psychisch kranke Menschen geben. Um dieses Anliegen zu bekräftigen, haben hat der BVVP unsere Argumente im Petitions- und Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages dargestellt. Die geplante Regelung muss gestrichen werden.

    Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung und kollegialen Grüßen

    Sibylle Ahlbrecht Frank Köhler Hella Gephart Katja Borns-Löhn

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    es gibt einen schwerwiegenden Angriff seitens unseres Bundes-Gesundheitsministers Spahn auf die Psychotherapie: Er möchte, dass Patienten nicht mehr zu einem Therapeuten/in ihrer Wahl gehen und diese*r diagnostiziert, welche Hilfe nötig und richtig wäre. Statt dessen soll ein besonders qualifizierter Behandler vorgeschaltet werden. D.h. Patienten sollen zukünftig einen solchen Diagnostiker davon überzeugen müssen, dass sie Psychotherapie brauchen.

    Das ist absurd, schon bei Erwachsenen, aber noch mehr bei Kindern und Jugendlichen. Und absurd ist auch, dass der entsprechende Passus in den Kabinettsentwurf zum „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG) in letzter Minute praktisch hinein geschmuggelt wurde, so dass die Psychotherapeutenverbände keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr hatten.
    Mit dieser Regelung würde auch die durch das Psychotherapeutengesetz 1999 geschaffene Unabhängigkeit psychologischer Psychotherapeuten zurückgenommen und eine verschärfte Version des damaligen Delegationsverfahrens durch die Hintertür wieder eingeführt.

    Eine solche Hürde würde für viele eine Psychotherapie unerreichbar machen. Das darf nicht passieren!

    Nun wurde eine Petition ins Leben gerufen, um den Protest der Fachleute und der Bevölkerung dagegen kund zu tun. Man kann online unterschreiben:

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363.nc.html

    Leider ist die Zeit kurz. Es geht nur bis zum 13. Dezember und es müssen 50 Tausend Unterschriften zusammen kommen.

    Daher unsere Bitte: Unterschreiben Sie und verbreiten Sie diesen Aufruf in Ihren Einrichtungen und in Ihrem Bekanntenkreis! Jede Unterschrift zählt. Auch Minderjährige dürfen bei Petitionen unterschreiben.

    Nur die massenhafte Mitteilung des Unmuts kann helfen.

    Mit kollegialen Grüßen

    Sibylle Ahlbrecht   Frank Köhler   Hella Gephart   Katja Borns-Löhn

    Moderne Erziehung zur Hörigkeit?

    In der Gegenwart vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund politisch und ethisch wachsam bleiben! Die unterstützende Studie hierzu ist – mit allen Aktualisierungsbeiträgen ihrer Autorin Karin Daecke und der Kollegenschaft aus der D-A-CH-Gestalt-Community kostenlos zum Download abrufbar: www.tradierungsstudie.de  – hier geht es um das Weiterwirken des braunen Ungeists auf dem esoterisch-spirituellen Psychomarkt und wie dieser bis in die Gestalttherapie hineinwirken konnte.

    Und auf der ebenfalls kostenlos aufrufbaren Digitalen Curriculum-Seite der D-A-CH-Gestalt-Community http://www.d-a-ch-curriculum.de findet ihr die fachliche Auseinandersetzung mit dem familiären Hintergrund als transgenerationelles Weiterwirkfeld für das psychodynamische Weiterwirken von NS, Shoa und NS-Vernichtungspolitik gegenüber nicht anpassungswilligen, psychisch Kranken, geistig und körperlich behinderten und politisch wie sexuell anders ausgerichteten Menschen. Auch diese Seite ist aus berufspolitischem Engagement entstanden und hat zum Ziel, die Auseinandersetzung mit der braunen Vergangenheit und ihrem transgenerationellen Weiterwirken thematisch auszuloten und mit der Zeit auch in ihrer theoretischen wie praxeologischen Dimension in die Aus- und Weiterbildung der Gestalttherapie zu integrieren.

    Forderungen von DVG und DGfB zu den Koalitionsverhandlungen

    ie DVG hat für die Koalitionsverhandlungen gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) e.V.  Forderungen zur Beratungspolitik erarbeitet, die die DGfB den Parteivorständen von CDU, CSU und SPD überreicht hat.Die DGfB fordert von der künftigen Bundesregierung:

  • die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Zertifizierungssystems zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Ausbildung von Mediator_innen,
  • die Entwicklung und Finanzierung professioneller Unterstützung für ehrenamtlicher Helfer im Bereich der Integration geflüchteter Menschen,
  • die Übertragung der Aufgaben der unabhängigen Patientenberatung an eine Organisation mit ausgewiesener, umfassender Beratungskompetenz,
  • die Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Mitarbeitern im Gesundheitswesen und Patienten durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung von Entwicklungen
  • eine angemessene Gestaltung der Psychosozialen Prozessbegleitung.
  • Lesen Sie hier den Brief des DGfB-Vorstands an die Verhandlungspartner.

    Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen bzw. Deutscher Qualifikationsrahmen (EQR/DQR)

    er EQR wurde 2008 von der EU initiiert, um die beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen innerhalb Europas vergleichbar zu machen. Die teilweise sehr unterschiedlichen Qualifikationssysteme der Mitgliedsstaaten sollen mit diesem Raster wechselseitig verständlich gemacht werden.In der Verantwortung der einzelnen Staaten liegt die Entwicklung entsprechender nationaler Kompetenzprofile, für Deutschland also des DQR. Für uns als DVG betrifft das die Ausformulierung der entsprechenden Kompetenzstufen für die psychosoziale Beratung. Die in entsprechenden Ausbildungen erworbenen Kompetenzen sollen so identifiziert, bewertet und verglichen werden.Für Beraterinnen und Berater würde das zukünftig bedeuten, dass sie mit Ihrem Zertifikat Auftraggeber und Arbeitgeber über ihre Beratungskompetenz informieren können, und zwar nicht nur bundes- sondern europaweit. Damit soll es einfacher werden, sich im europäischen Ausland auf entsprechende Aufträge und Stellen zu bewerben.Für dieses auf ca. zwei Jahre angelegte Projekt arbeiten wir gerade innerhalb der DGfB mit an einer tragfähigen Finanzierung.Weitergehende Informationen auf www.dqr.de

    Wahlprüfsteine der DVG

    ie DVG hat während des Wahlkampfes den Fraktionen im Deutschen Bundestag (CDU/CSU, SPD, Linke und Bündnis 90/ Die Grünen) sowie den Parteien, von denen wir vermuteten, dass sie den Einzug in den Deutschen Bundestag schaffen werden (FDP und AFD), Kurzstatements geschickt zu den Themenbereichen Therapievielfalt, Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes, Reform des Heilpraktikergesetzes, Psychische Gesundheit von Flüchtlingen und Unterstützung von HelferInnen und Helfern. Alle Parteien – bis auf die AFD – haben ihre Antworten zugesendet, die Sie hier anschauen können.

    Wahlprüfsteine der DGfB

    n der AG Lobbyarbeit haben wir Wahlprüfsteine entwickelt, versendet und Antworten von der Politik erhalten. Das Themenspektrum umfasst die Bereiche Bundessteilhabegesetz, Mediationsgesetz, Beratung von Flüchtlingen, Gesundheitskompetenz, Patientenberatung und psychosoziale Prozessbegleitung.Die Antworten der Parteien finden Sie hier.

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