Politische Aktivitäten
Gestalt ist immer auch politisch. Deshalb mischen wir uns ein. Wir identifizieren Themen, die für die DVG und die Zukunft der Gestalttherapie/-beratung und -supervision relevant sind, beobachten und stellen Fragen zu Gesetzesinitiativen der Bundesregierung. Gemeinsam mit den 21 Mitgliedsverbänden der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) sind wir in der AG Lobbyarbeit aktiv und arbeiten an der Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen mit.
Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) zur wissenschaftlichen Bewertung psychotherapeutischer Verfahren und zur Frage der Verfahrensvielfalt in der Versorgung
Die Bewertung psychotherapeutischer Verfahren erfolgt in Deutschland auf Grundlage wissenschaftlicher Kriterien, die maßgeblich darüber entscheiden, welche Verfahren Zugang zur Versorgung erhalten.
Zunehmend zeigt sich jedoch, dass diese Kriterien selbst Gegenstand einer fachlichen Klärung sein sollten.
- Fehlende Überlegenheit einzelner Verfahren
Die psychotherapiewissenschaftliche Forschung zeigt übereinstimmend, dass keine therapeutische Schule konsistent eine Überlegenheit gegenüber anderen Verfahren nachweisen kann. Analysen von Bruce E. Wampold, Professor für Counseling Psychology an der University of Wisconsin–Madison und einer der international führenden Psychotherapieforscher, weisen darauf hin, dass Unterschiede in Studienergebnissen häufig auf methodische Faktoren und Kontextbedingungen zurückzuführen sind. Damit wird die Annahme fraglich, dass einzelne Verfahren aufgrund spezifischer Techniken als grundsätzlich wirksamer gelten können.
- Begrenzte Aussagekraft methodischer Leitkriterien
Die derzeit dominierende Orientierung an randomisierten kontrollierten Studien bildet die Komplexität psychotherapeutischer Prozesse nur eingeschränkt ab. Insbesondere die fehlende Verblindung, die Abhängigkeit von Studiendesigns sowie Einflüsse wie „Research Allegiance“ relativieren die Aussagekraft solcher Studien für die Bewertung ganzer Verfahren. Dies legt nahe, dass die gegenwärtigen Bewertungsmaßstäbe nicht alle relevanten Dimensionen psychotherapeutischer Wirksamkeit erfassen.
- Zentrale Bedeutung verfahrensübergreifender Wirkfaktoren
Forschungsergebnisse zeigen, dass zentrale Wirkfaktoren psychotherapeutischer Prozesse vor allem in der therapeutischen Beziehung, der Aktivierung von Ressourcen und der Bearbeitung relevanter Erfahrungen liegen. Diese Perspektive wird sowohl durch Bruce E. Wampold als auch durch Klaus Grawe gestützt. Grawe, Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Bern und einer der einflussreichsten deutschsprachigen Psychotherapieforscher, hat mit seinen empirischen Arbeiten verfahrensübergreifende Wirkprinzipien systematisch beschrieben und theoretisch fundiert. Damit rückt weniger die Zugehörigkeit zu einer therapeutischen Schule in den Vordergrund als die Qualität der konkreten therapeutischen Arbeit.
- Spannungsverhältnis zwischen Forschung und Anerkennungspraxis
Vor diesem Hintergrund entsteht eine fachlich relevante Spannung:Wenn weder eine klare Überlegenheit einzelner Verfahren nachweisbar ist noch die zentralen Wirkfaktoren in der Bewertungssystematik angemessen berücksichtigt werden, stellt sich die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die bestehende Begrenzung der Verfahrensvielfalt in der Versorgung erfolgt. Diese Frage betrifft nicht nur einzelne Verfahren, sondern die Kohärenz zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis, Bewertungslogik und Versorgungsstruktur insgesamt.
- Konsequenzen für humanistische Verfahren
Für humanistische Verfahren wie die Gestalttherapie ergibt sich daraus eine besondere Situation: Sie stehen einerseits in Einklang mit zentralen, empirisch gut belegten Wirkfaktoren psychotherapeutischer Prozesse. Andererseits finden diese Wirkfaktoren in den derzeitigen Anerkennungskriterien nur begrenzt Eingang. Dies führt zu der fachlich zu klärenden Frage, inwieweit die bestehenden Bewertungsmaßstäbe geeignet sind, die Wirksamkeit solcher Verfahren angemessen abzubilden.
Ausblick
Eine Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Bewertungskriterien erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll.
Ziel sollte ein Rahmen sein, der:
– der Komplexität psychotherapeutischer Prozesse gerecht wird
– unterschiedliche Formen von Evidenz integriert
– und die Vielfalt wirksamer therapeutischer Ansätze angemessen berücksichtigt
Ein solcher Diskurs kann dazu beitragen, die Verbindung zwischen Forschung, Praxis und Versorgung zu stärken und die Qualität psychotherapeutischer Angebote langfristig zu sichern.
Quellen
Bruce E. Wampold (2021). Evaluation: Methodology Paper of the Scientific Advisory Board on Psychotherapy. University of Wisconsin–Madison.
→ Methodisches Grundsatzpapier zur Bewertung psychotherapeutischer Verfahren mit Fokus auf Studiendesigns, Evidenzkriterien und deren Limitationen.
Bruce E. Wampold, & Imel, Z. E. (2015). The Great Psychotherapy Debate: The Evidence for What Makes Psychotherapy Work. New York: Routledge.
→ Zentrale Überblicksarbeit zur Psychotherapieforschung; Entwicklung und Darstellung des „Contextual Model“ sowie umfassende Metaanalysen zu Wirkfaktoren.
Klaus Grawe (2004). Neuropsychotherapie. Göttingen: Hogrefe.
→ Integration neurowissenschaftlicher Befunde in die Psychotherapie; Weiterentwicklung verfahrensübergreifender Wirkprinzipien.
Klaus Grawe, Donati, R., & Bernauer, F. (1994). Psychotherapie im Wandel: Von der Konfession zur Profession. Göttingen: Hogrefe.
→ Umfangreiche Metaanalyse zur Wirksamkeit von Psychotherapie und Begründung eines allgemeinen Wirkfaktorenmodells.
Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) zum Thema sexualisierte Gewalt und deren digitale Erscheinungsformen
In den vergangenen Monaten hat die anhaltende Präsenz von Fällen sexualisierter Gewalt in Öffentlichkeit und Medien erneut deutlich gemacht, wie groß die gesellschaftliche Relevanz dieses Themas ist. Berichte u. a. des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie internationaler Organisationen wie der WHO zeigen, dass sexualisierte Gewalt ein weit verbreitetes Phänomen mit erheblichen individuellen und gesellschaftlichen Folgen ist.
Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) verwendet den Begriff sexualisierte Gewalt als Oberbegriff für alle Formen sexueller Übergriffe. Dazu zählen körperliche, psychische und digitale Formen von Gewalt ebenso wie Übergriffe ohne direkten Körperkontakt.
Vor diesem Hintergrund sieht die DVG Anlass, ihre Haltung klar zu formulieren.
Die DVG bezieht eindeutig und unmissverständlich Stellung gegen jede Form sexualisierter Gewalt sowie gegen Grenzverletzung und Ausbeutung. Solche Erfahrungen stellen schwerwiegende Eingriffe in die körperliche, seelische und relationale Integrität dar und widersprechen grundlegend den ethischen Prinzipien gestalttherapeutischer Arbeit.
Sexualisierte Gewalt bedeutet einen tiefgreifenden Übergriff auf Selbstbestimmung und Würde. Formen sexuellen Missbrauchs stellen dabei einen besonders gravierenden Ausdruck dieser Gewalt dar. Ihre Folgen reichen häufig weit in die Persönlichkeitsentwicklung hinein und beeinträchtigen nachhaltig das Erleben von Sicherheit, Vertrauen und Selbstwirksamkeit.
Aus gestalttherapeutischer Perspektive wird der Mensch im Kontext von Beziehung und Kontakt verstanden. Sexualisierte Gewalt bedeutet daher nicht nur eine Verletzung, sondern eine grundlegende Störung der Kontaktfähigkeit selbst: Die Fähigkeit, sich in Beziehung zu erleben, sich abzugrenzen und sich sicher auf andere zu beziehen, wird erschüttert.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung treten zunehmend digitale Formen sexualisierter Gewalt in Erscheinung, etwa Cyber-Grooming, die nicht-konsensuelle Weitergabe intimer Inhalte oder digitale Belästigung. Auch wenn diese Übergriffe im virtuellen Raum stattfinden, sind ihre Auswirkungen real. Analysen internationaler und nationaler Institutionen verdeutlichen die zunehmende Verbreitung dieser Gewaltformen und deren tiefgreifende psychische Folgen. Diese reichen von Beschämung, Kontrollverlust und Ohnmacht bis hin zu sozialem Rückzug und anhaltender Verunsicherung – Erfahrungen, die Betroffene häufig isolieren und schwer in Worte zu fassen sind.
Vor diesem Hintergrund versteht die DVG Schutz und Prävention als zentrale Aufgaben. Dazu gehört, für Machtverhältnisse und Grenzachtung zu sensibilisieren und sowohl im analogen als auch im digitalen Raum eine Kultur der Verantwortung zu fördern.
Gestalttherapeutisches Arbeiten ist dabei wesentlich beziehungsorientiert: Therapeutische Beziehungen sind nicht nur Mittel zum Zweck, sondern selbst der Ort von Entwicklung – und damit auch ein Raum besonderer Verantwortung. Beziehung ist zugleich Ort von Verletzbarkeit und von Heilung. Die bewusste Gestaltung von Nähe, Distanz, Transparenz und Grenze ist integraler Bestandteil professionellen Handelns. Grenzverletzungen widersprechen diesem Anspruch grundlegend und sind in keiner Weise tolerierbar.
Die DVG verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf ihre ethischen Leitlinien. Diese verpflichten Gestalttherapeut*innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Macht, zu klarer Grenzachtung sowie zur transparenten Gestaltung professioneller Beziehungen. Sie benennen auch das Risiko von Grenzverletzungen innerhalb therapeutischer Kontexte und fordern deren konsequente Vermeidung und Aufarbeitung.
Zugleich sieht die DVG in Aufklärung und Qualifizierung eine wesentliche Grundlage professionellen Handelns. Therapeut*innen müssen in der Lage sein, die komplexen Folgen sexualisierter Gewalt zu erkennen und Betroffene traumasensibel, ressourcenorientiert und fachlich fundiert zu begleiten. Dabei ist eine klare parteiliche Haltung zugunsten der Betroffenen leitend.
Gestalttherapie versteht Integration nicht als „Verarbeitung“ im rein kognitiven Sinne, sondern als einen Prozess der Wiedergewinnung von Kontaktfähigkeit: Erfahrungen, die abgespalten oder überwältigend waren, können im geschützten Rahmen schrittweise wahrgenommen, differenziert und in die eigene Selbstwahrnehmung integriert werden. Dies umfasst die Entwicklung von Selbstregulation, die Wiederherstellung von Wahlmöglichkeiten im Kontakt sowie die Stärkung von Autonomie und Selbstunterstützung.
Die zunehmende Bedeutung digitaler Kommunikations- und Therapieräume erfordert darüber hinaus eine kontinuierliche Weiterentwicklung ethischer Standards. Der Schutz von Vertraulichkeit, Intimität und professionellen Grenzen muss auch unter digitalen Bedingungen jederzeit gewährleistet sein.
Als Fachverband versteht die DVG ihre Verantwortung nicht nur im therapeutischen, sondern auch im gesellschaftlichen Kontext. Sie setzt sich für die Enttabuisierung von Erfahrungen sexualisierter Gewalt ein und unterstützt interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie Initiativen, die Prävention und Intervention stärken.
Wirksamer Opferschutz erfordert neben gesellschaftlicher und rechtlicher Verantwortung auch präventive Strategien, die das Entstehen weiterer Taten verhindern. Vor diesem Hintergrund schließt ein umfassender Ansatz von Prävention auch die Auseinandersetzung mit Täter*innen ein.
Die DVG vertritt hier eine klare Position: Täter*innenarbeit dient dem Opferschutz. Sie kann einen Beitrag dazu leisten, weitere Übergriffe zu verhindern, ersetzt jedoch in keiner Weise die Notwendigkeit rechtlicher Konsequenzen.
Spezialisierte Präventionsprogramme zeigen, dass therapeutische Angebote Rückfallrisiken reduzieren können. Voraussetzung dafür sind jedoch klare Rahmenbedingungen: eindeutige Verantwortungsübernahme, konsequente Grenzsetzung und eine klare Zurückweisung jeder Form von Rechtfertigung oder Bagatellisierung.
Gestalttherapeutische Arbeit mit Täter*innen – ausschließlich in qualifizierten und spezialisierten Kontexten – zielt darauf ab, Verantwortungsübernahme zu fördern, Empathiefähigkeit zu entwickeln und die Wahrnehmung für die Folgen des eigenen Handelns zu schärfen. Dabei geht es auch um die Bewusstmachung dysfunktionaler Kontakt- und Beziehungsmuster sowie um die Entwicklung alternativer Formen von Selbstregulation und Beziehungsgestaltung.
Die DVG betont, dass eine solche Arbeit nur unter klar definierten Schutzkonzepten stattfinden kann. Sie versteht sich nicht als Ersatz für strafrechtliche Verfahren, sondern als deren mögliche Ergänzung im Sinne wirksamer Prävention.
Gestalttherapie richtet ihren Blick auf die Wiederherstellung von Kontaktfähigkeit, Selbstregulation und Autonomie. In diesem Sinne begreift die DVG ihre Arbeit als Beitrag zur individuellen und gesellschaftlichen Verarbeitung von Gewaltfolgen.
Die Haltung der DVG ist eindeutig:
Null Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt – und uneingeschränkte Unterstützung für Betroffene.
Quellen
- Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): https://beauftragter-missbrauch.de
- World Health Organization (WHO): https://www.who.int
- American Psychological Association (APA): https://www.apa.org
- Deutsche Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT): https://www.degpt.de
- European Union Agency for Fundamental Rights (FRA): https://fra.europa.eu
- Jugendschutz.net: https://www.jugendschutz.net
- Kein Täter werden: https://www.kein-taeter-werden.de
Stellungnahme der DVG zur aktuellen Praxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei Statusfeststellungen
Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) zur aktuellen Praxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei Statusfeststellungen
1. Anlass und Kontext
Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) nimmt mit zunehmender Sorge wahr, dass sich die Praxis der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) in Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 deutlich verschärft hat¹.
Insbesondere in den Bereichen beruflicher Weiterbildung, Supervision, Beratung und psychosozialer Arbeit werden selbstständige Tätigkeiten zunehmend als abhängige Beschäftigung eingeordnet².
Diese Entwicklung hat weitreichende Folgen für Träger, Institute, freie Lehrende, Supervisor*innen sowie für die Qualität und Verfügbarkeit psychosozialer Angebote insgesamt³.
2. Bedeutung freiberuflicher Strukturen für Weiterbildung und Supervision
Weiterbildung und Supervision im psychosozialen Feld sind historisch, fachlich und strukturell auf freiberufliche Tätigkeiten angewiesen⁴. Die Zusammenarbeit mit selbstständig tätigen, erfahrenen Fachpersonen ermöglicht:
- fachliche Vielfalt,
- Praxisnähe,
- zeitlich begrenzte, projektbezogene Lehre,
- wirtschaftliche Tragfähigkeit kleiner und mittlerer Träger.
Die in Statusfeststellungsverfahren zunehmend vorgenommene pauschale Annahme abhängiger Beschäftigung verkennt diese Besonderheiten und orientiert sich häufig an formalen Einzelkriterien statt an einer erforderlichen Gesamtwürdigung der Tätigkeit⁵.
3. Besondere Problematik der Supervision
Externe Supervision ist ihrem fachlichen Selbstverständnis nach eine unabhängige, nicht eingegliederte und weisungsfreie professionelle Dienstleistung⁶.
Ein zentrales Qualitätsmerkmal professioneller Supervision ist die bewusste Nicht-Zugehörigkeit zum System, das reflektiert wird⁷.
Diese strukturelle Distanz ist kein formaler Aspekt, sondern konstitutiv für die Wirksamkeit von Supervision. Eine arbeitsrechtliche Eingliederung würde diese Funktion inhaltlich unterlaufen und fachlich ad absurdum führen⁸.
Fachverbände der Beratung und Supervision weisen seit 2023 ausdrücklich darauf hin, dass eine Gleichsetzung externer Supervision mit abhängiger Beschäftigung die Qualität, Unabhängigkeit und ethische Fundierung professioneller Supervision gefährdet⁹.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Verwaltungspraxis
Berichtet wird zudem von einer zunehmenden Nutzung datenbasierter Prüfverfahren und automatisierter Auswahlmechanismen durch die DRV¹⁰.
Dies erhöht die Zahl der Prüfungen auch bei kleinen Trägern und projektbezogenen Honorarstrukturen erheblich und führt zu wachsender Rechtsunsicherheit.
Rückwirkende Beitragsnachforderungen können existenzbedrohende Ausmaße annehmen¹¹.
5. Übergangsregelungen und ihre Grenzen
Mit § 127 SGB IV wurde für bestimmte Lehrtätigkeiten eine befristete Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 geschaffen¹².
Diese Regelung stellt jedoch keine nachhaltige Lösung dar und gilt nicht für Supervision, Beratung oder vergleichbare fachliche Dienstleistungen.
6. Grundsätzliche Bewertung der DVG
Die DVG bekennt sich ausdrücklich zur sozialen Sicherung von Erwerbstätigen und zu fairen Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig halten wir die derzeitige Anwendungspraxis der Statusfeststellung für fachlich verkürzt und gesellschaftlich schädlich.
Wo echte Selbstständigkeit vorliegt – gekennzeichnet durch Weisungsfreiheit, fehlende Eingliederung, eigene unternehmerische Verantwortung und fachliche Autonomie – muss diese auch rechtssicher möglich bleiben. Eine Verwaltungspraxis, die faktisch zur Verdrängung selbstständiger Tätigkeiten führt, ohne realistische Alternativen zu schaffen, untergräbt nicht nur berufliche Existenzen, sondern auch die Qualität psychosozialer Versorgung.
7. Forderungen der DVG
Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie fordert Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Deutsche Rentenversicherung auf:
- Eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens Die Kriterien zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Beschäftigung müssen praxistauglich, transparent und verlässlich ausgestaltet werden. Die notwendige Gesamtwürdigung darf nicht durch formale Einzelindikatoren ersetzt werden.
- Eine ausdrückliche Berücksichtigung von Weiterbildung und externer Supervision Die besonderen strukturellen Anforderungen dieser Tätigkeiten müssen gesetzlich und verwaltungspraktisch anerkannt werden.
- Rechtssicherheit statt Abschreckung Statusfeststellungen dürfen nicht faktisch als Sanktionsinstrument wirken. Es braucht Verfahren, die Orientierung und Planungssicherheit ermöglichen, statt Unsicherheit und Rückzug aus dem Feld zu erzeugen.
- Eine tragfähige Anschlussregelung über 2026 hinaus Die befristeten Übergangsregelungen müssen entweder verlängert oder durch eine dauerhafte, realitätsnahe Lösung ersetzt werden, um massive Angebotsverluste zu verhindern.
8. Engagement der DVG
Die DVG wird sich weiterhin aktiv in die fachliche und politische Diskussion einbringen. Dazu gehört:
- die Zusammenarbeit mit Dach- und Fachverbänden,
- die Unterstützung ihrer Mitglieder bei der fachlich sauberen Dokumentation selbstständiger Tätigkeiten,
- sowie die öffentliche und politische Vertretung der Bedeutung von Supervision und Weiterbildung für Qualität, Ethik und Nachhaltigkeit psychosozialer Arbeit.
9. Schlussbemerkung
Die aktuelle Praxis der Statusfeststellung berührt zentrale Fragen beruflicher Freiheit, fachlicher Qualität und gesellschaftlicher Verantwortung. Die DVG appelliert an die politischen Entscheidungsträger*innen, den bestehenden Reformbedarf ernst zu nehmen und gemeinsam mit den Fachverbänden Lösungen zu entwickeln, die soziale Sicherung und professionelle Realität miteinander verbinden.
Fußnoten / Quellen
- Bundessozialgericht, Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R („Herrenberg-Urteil“).
https://www.bsg.bund.de - Deutsche Rentenversicherung Bund: Statusfeststellungsverfahren.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de - Dachverband Beratung e.V. (2024): Bedrohung der Weiterbildungen und der Unabhängigkeit der Supervision durch die DRV.
https://dachverband-beratung.de/bedrohung-der-weiterbildungen-und-der-unabhaengigkeit-der-supervision-durch-die-deutsche-rentenversicherung-drv/ - DGSV – Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching: Qualitätsstandards.
https://www.dgsv.de - BMAS: Hinweise zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit.
https://www.bmas.de - DGSV (2021): Ethische Leitlinien für Supervision und Coaching.
- DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie: Positionspapiere zur externen Supervision.
https://www.dgsf.org - Schmidt-Lellek, C. (2017): Professionelle Beziehungsgestaltung. Vandenhoeck & Ruprecht.
- Dachverband Beratung e.V., a.a.O.
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Digitalstrategie / Prüfverfahren.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de - Stellungnahmen mehrerer Fachverbände, zusammengefasst bei DGfB, a.a.O.
- Sozialgesetzbuch IV, § 127.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/
Stellungnahme der DVG zum Krieg in Gaza und Israel
Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) zum Krieg in Gaza und Israel
Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) blickt mit tiefem Mitgefühl und großer Betroffenheit auf das unermessliche Leid, das Menschen in Gaza und Israel derzeit erfahren.
Wir sehen Menschen, die Angehörige verlieren, Menschen auf der Flucht, Menschen in Gefangenschaft, Hunger, Vertreibung und Zerstörung von Leben und Lebensgrundlagen und verfolgen dies mit großer Sorge.
Als Gestalttherapeut*innen wissen wir um die zerstörerische Kraft von Hass, Trauma und Gewalt. Wir wissen auch, dass Gefühle wie Ohnmacht und Wut sich in Sprachlosigkeit oder in neuer Gewalt ausdrücken können. Wir fühlen uns verbunden mit allen, die unter diesem Kreislauf des Schreckens leiden.
Als Deutsche und als Organisation, die in der Tradition einer ehemaligen Täternation steht, sind wir uns unserer historischen Verantwortung bewusst. Diese Verantwortung macht uns besonders sensibel, wenn es darum geht, Gewalt zu benennen – und zugleich zurückhaltend darin, Schuld und Täterrollen vorschnell zuzuschreiben. Die Geschichte mahnt uns, wachsam gegenüber Entmenschlichung und Polarisierung zu sein, da sie den Nährboden für weitere Gewalt darstellen können.
Wir treten für die Würde jedes einzelnen Menschen ein – unabhängig von Herkunft, Religion oder politischer Zugehörigkeit – und rufen dazu auf, das Leiden aller Betroffenen zu sehen, humanitäre Hilfe zu leisten und Räume für Dialog, Verständigung und Menschlichkeit zu fördern.
Wir trauern um die Opfer auf allen Seiten und teilen das Gefühl von Ohnmacht, dass dieses Leid kein Ende findet.
Als Gestalttherapeut*innen betrachten wir die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Emotionen als Voraussetzung dafür, destruktive Kreisläufe zu durchbrechen und Wege zu einer friedlicheren Zukunft zu eröffnen.
















