Rechtliche Fragen

Seit August 2017 arbeiten wir mit einer Rechtsanwältin zusammen. Sie beantwortet regelmäßig aktuelle rechtliche Fragestellungen, die die Institute oder unsere Mitglieder beschäftigen. Die Ergebnisse ihrer Recherchen veröffentlichen wir in zweimal im Jahr in unserer Mitgliederzeitschrift. Bei Anregungen und weiteren Fragestellungen können Sie uns gerne kontaktieren unter

Heike Robben, LL.M.

Gestalttherapeutin und Rechtsanwältin in Berlin und Brandenburg

In der Ausgabe 64 des FORUM hat  Frau Robben sich mit der Frage beschäftigt „Wann darf ich mich Gestalttherapeut*in nennen?“ und dazu eine gut begründete differenzierte Antwort gegeben.

In der Ausgabe 66 hat sie ihre Rechercheergebnisse zur Frage „Wer haftet, wenn Ausbildungskandidat*innen durch ihre therapeutische Arbeit Klient*innen schaden?“ veröffentlicht.

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